Möchte ein Provider ein Funkloch beseitigen, sind verschiedene Genehmigungen erforderlich. Dieses Problem soll nun ein neues Gesetz beseitigen.
Anbieter äußern sich kritisch, weil Glasfaserverbindungen in dem Beschluss nicht bevorzugt werden.
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Funklöcher schnell und einfach schließen
Wie das Bundeskabinett beschloss, soll der bundesweite Ausbau von Telekommunikationsleitungen in erster Linie im öffentlichen Interesse liegen. Das vor einigen Wochen verabschiedete Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz soll Funklöcher schnell und einfach schließen. Allerdings hatten sich Provider mehr von dieser Regelung erhofft.
Mit der Neuregelung reagiert die Bundesregierung auf Beschwerden innerhalb der Telekommunikationsbranche.
Konzerne – darunter die Deutsche Telekom – klagen über eine große Anzahl an Genehmigungen, die für die Errichtung von Mobilfunkmasten von mehreren Stellen eingeholt werden müssen. Aus dem Grund soll der Netzausbau zukünftig anderweitig gewichtet sein.
Verzögerungen und Unstimmigkeiten
Kleine Details verursachten in der Bundesregierung mehrere Monate andauernde Verzögerungen und Unstimmigkeiten. Die inzwischen vorgestellte Version gilt als Kompromiss zwischen Umweltministerin Steffi Lemke von den Grünen und Bundesdigitalminister Volker Wissing von der FDP: Dieser Regelung zufolge soll das sogenannte überragende öffentliche Interesse nur Bestand haben, wenn die Anbieter in der Region noch keine Mobilfunkverbindung besitzen. Nach Informationen des Digitalministeriums beträgt dieser Anteil landesweit in etwa 17 Prozent.
Wichtiger Schritt für eine flächendeckende Versorgung
Wie Wissing erläuterte, sei das Gesetz eine wichtige Grundlage, um ganz Deutschland bis zum Jahr 2030 flächendeckend mit hochmodernen Mobilfunkstandards und Glasfaser zu versorgen. Durch die Neuregelungen sollen ebenfalls Verfahren über wegerechtliche Zustimmungen beschleunigt werden. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Verfahren vereinfacht und kürzere Fristen festgelegt werden.
Nach Informationen des Ministeriums dürfen Mobilfunkbetreiber die Gebäude öffentlicher Stellen nur beanspruchen, falls sie auf der Suche nach Standorten für neue Funkmasten sind.
Möglicherweise könnte die Bundesnetzagentur Eisenbahnfirmen dazu verpflichten, die Unternehmen in der Nähe von Gleisen zu unterstützen.
Zusätzlich sollen in einem sogenannten Gigabit-Grundbuch alle notwendigen Daten für den Netzausbau verankert werden. Damit soll es Mobilfunkunternehmen möglich sein, binnen kurzer Zeit ideale Grundstücke für die Erbauung von Funkmasten zu finden.
Keine gleichwertige Förderung von Glasfaserverbindungen
Wie Stephan Albers als Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation betont, mangelt es dem Gesetz jedoch an der nötigen Substanz, um den Netzausbau zu beschleunigen und schneller voranzutreiben. In seinen Augen verdeutlicht die Bundesregierung damit, dass sie ihren Fokus nicht auf den Ausbau von Glasfaserverbindungen legt.
Als deutlich positiver bewerten die Experten die beschlossene Genehmigungsfreiheit geringfügiger Baumaßnahmen, beispielsweise dem sogenannten Hausstich. Diese Regelung könnte eine wichtige Grundlage dafür legen, dass mehr Haushalte schneller an Glasfasernetze angeschlossen werden könnten.