Folgendes Szenario jagt vielen Verbrauchern Schweißperlen aufs Gesicht: Verbraucher stehen an der Supermarktkasse und möchten ihren Einkauf komplett mit Münzgeld bezahlen. Doch was tun, wenn Kassierer die Annahme des Bargelds verweigern?
Müssen die Händler tatsächlich kein Geld annehmen oder dürfen sie ihren Kunden vorschreiben, den Einkauf ausschließlich kontaktlos mit dem Handy oder einer Geldkarte zu bezahlen?
Inhaltsverzeichnis
Dürfen Kassierer eine Zahlung mit Kleingeld verweigern?
Tatsächlich dürfen Kassierer eine Zahlung mit vielen Euro-Münzen verweigern. Hintergrund ist die Tatsache, dass Euro-Münzen nach Aussagen des Bundeskriminalamts als „eingeschränktes Zahlungsmittel“ betrachtet werden.
Deshalb sind Händler nicht dazu verpflichtet, Münzen während des Bezahlens unbegrenzt anzunehmen.
Zahlung ausschließlich mit Bargeld: Regelungen für Händler
Hierzulande gilt das Prinzip sogenannter Vertragsfreiheit. Deshalb dürfen Händler die Vertragsbedingungen mit beeinflussen. Händlern ist es außerdem gestattet, Zahlungen via Kreditkarte, Debitkarte sowie NFC-Techniken über Handy auszuschließen.
Oftmals verweigern Händler eine Zahlung via NFC-Technik, weil diese Zahlweise zusätzliche Kosten verursacht. In dem Fall müssen die Händler für die Transaktionen zusätzliche Gebühren bezahlen und spezielle Geräte für die NFC-Technik anschaffen.
Ist es legitim, wenn Kassierer die Zahlung mit Geldscheinen verweigern?
Bei Barzahlungen ist es Händlern gestattet, bestimmtes Bargeld wie 100- oder 200-Euro-Geldscheine auszuschließen. Rechtliche Basis hierfür ist die Vertragsfreiheit. Allerdings führt die Europäische Zentralbank aus, dass Einzelhändler einen speziellen Grund für diese Entscheidung vorlegen müssen.
Ein möglicher Grund liegt beispielsweise vor, wenn sie nicht genügend Bargeld besitzen, um das Wechselgeld zurückzugeben. Die Händler könnten die Entscheidung ebenfalls damit begründen, dass sie zu große Mengen an Bargeld nicht aus Sicherheitsgründen aufbewahren möchten.
Was tun, wenn Händler nur Kartenzahlung akzeptieren?
Aufgrund der sogenannten Vertragsfreiheit ist es erlaubt, dass Händler keine Zahlung mit Bargeld wünschen und alternativ ausschließlich eine Zahlung mit Debitkarte, Kreditkarte oder einer anderen NFC-Technik akzeptieren. Dennoch müssen die Händler die nachfolgend aufgeführten Verpflichtungen beachten. Beispielsweise dürfen Händler ihre Kunden nicht erst beim Bezahlvorgang darüber informieren, welche Zahlungsarten sie nicht akzeptieren.
Schließlich basiert ein gut funktionierender Kaufvertrag auf gegenseitiges Einverständnis.
Dementsprechend müssen die Kunden schon vor dem Bezahlvorgang wissen, zu welchen Konditionen sie die Produkte und Services erwerben können.
Einverständniserklärungen durch schlüssiges Handeln
Möchten Verkäufer von ihrer Vertragsfreiheit profitieren, müssen sie ihre Klientel über die Zahlungsmodalitäten informieren. Für diesen Zweck genügen bereits Hinweisschilder, die in der Nähe der Kasse oder am Eingangsbereich aufgestellt sind.
Zudem müssen Händler auf spezielle Gründe verweisen, weshalb sie bestimmte Zahlungsmittel verweigern. Legen Käufer nach dem Lesen der Informationen die Waren zur Kasse, erklären sie sich automatisch mit den Zahlungsbedingungen der Verkäufer einverstanden.