Haus und GartenTechnik

Wann müssen Schlösser ausgetauscht werden?

SchlössertauschWann müssen Schlösser ausgetauscht werden? - Foto: © Robert Kneschke #448961289 - stock.adobe.com

Für einen Schlössertausch gibt es vielfältige Gründe. Schlösser und Schlüssel sind Gebrauchsgegenstände, die sich mit der Zeit abnutzen können. So ist es nicht untypisch, dass sie versagen oder brechen, weil ein Mechanismus oder eine Feder ausgefallen ist. Auch nach einem Einbruch kommt man um den Tausch der Türschlösser nicht herum. Nicht nur, um die Sicherheit des eigenen Hab und Guts wieder herzustellen, sondern auch, weil Einbrecher sich in der Regel allenfalls auch an Türschlössern zu schaffen machen und diese dabei zumindest erheblich beschädigen, sofern sie sie nicht aufgebrochen bekommen. Auch beim Verlust des Haustürschlüssels ist es ratsam, die gesamte Schließanlage auszutauschen. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine unbefugte Dritte, die in den Besitz des Haustürschlüssels kommen, sich Zutritt in die eigenen vier Wände verschaffen.
Unter Umständen ist man aber auch bereits dann zum Schlossaustausch gezwungen, wenn man sich versehentlich ausgesperrt hat. Denn oftmals kann der Schlüsseldienst die Türe nur aufbrechen, während er – beziehungsweise viel mehr der Haus– oder Wohnungsbesitzer – wohl oder übel die Beschädigung des Schlosses in Kauf nehmen muss.

Schlüsselverlust ist keine Seltenheit

In den meisten Fällen aber wird der Schlosser gerufen, weil die Schlüssel abhandengekommen sind oder das Schloss beschädigt wurde, sei es wegen Fremdeinwirkung oder weil der Schlüssel abgebrochen ist.

Allein in Deutschland geht rund alle 35 Minuten ein Schlüssel verloren, was bei etwa 800 000 verlorenen Schlüsseln im Jahr für einen monetären Schaden von rund 100 Millionen Euro sorgt.

Und hier ist die Rede nur von gängigen Haustürschlössern. Wer hingegen einen Generalschlüssel einer großen Schließanlage verlegt, kann sich auf spürbar höhere Kosten einstellen. Denn in diesen Fällen ist guter Rat wirklich teuer.

Schlüsselverlust
Schlüsselverlust ist keine Seltenheit – Foto: © photophonie #92005966 – stock.adobe.com

Wer haftet? Wer trägt die Kosten?

Wer seinen Schlüssel verliert, sollte als Mieter nicht zögern, die Hausverwaltung darüber in Kenntnis zu setzen, denn Zweitschlüssel dürfen beispielsweise nur mit dem Einverständnis des Vermieters angefertigt werden. Außerdem haftet in solchen Fällen in vollem Umfang der Mieter. Denn bei Schlüsselübergabe in Folge eines unterschriebenen Mietvertrages übergehen sogenannte Obhutspflichten vom Vermieter auf den Mieter über. Er hat die Wohnung und somit auch die dazugehörigen Schlüssel mit Sorgfalt zu behandeln und darauf aufzupassen.
Wenn also ein Mieter zu verantworten hat, dass er seine Schlüssel verliert, so darf der Vermieter auf des Mieters Kosten einen Schlosstausch veranlassen. Auch wenn der Mieter einen Verlust des Schlüssels nicht angibt und beim Auszug nicht die vollständige Menge an Schlüsseln zurückgibt, kann der Vermieter auf Kosten des dafür verantwortlichen Mieters die Schließanlage bzw. die Schlösser austauschen lassen. Der Mieter hat die Kosten allerdings nur zu übernehmen, wenn der Austausch der Schlösser auch tatsächlich stattgefunden hat.

Anders gestaltet sich die Lage bei Diebstahl. Kann der Mieter glaubhaft machen, dass er die Schlüssel nicht verloren oder verlegt hat, sondern diese ihm gestohlen wurden, so darf er vom Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Hausverwaltung kontaktieren
Wer seinen Schlüssel verliert, sollte als Mieter nicht zögern, die Hausverwaltung darüber in Kenntnis zu setzen – Foto: © PheelingsMedia #361029045 – stock.adobe.com

Wann greift die Versicherung?

Mieter können beim Verlust eines Haustür- oder Wohnungsschlüssels Glück haben und finanzielle Unterstützung von ihrer Versicherung erhalten. Voraussetzen darf man dies jedoch nicht, denn nicht jede Versicherung nimmt den durch den Verlust entstandenen Schaden auf sich. Eine Hausratversicherung zum Beispiel greift in den seltensten Fällen. So kommt sie nur dann für die Schäden auf, wenn der persönliche Schlüssel bei einem Raub abhandengekommen ist. Fremde geschweige denn dienstliche Schlüssel sind vom Versicherungsschutz wiederum ausgenommen.
Bei einem Wohnungsschutzbrief sieht es ähnlich aus. In diesen Fällen kommt die Versicherung zwar für die anfallenden Kosten des Schlüsseldienstes auf, jedoch nicht für den Beschaffungswert der Schlösser selbst.

Nur eine private Haftpflichtversicherung kann für finanzielle Absicherung sorgen.

Hierbei sollte aber unbedingt auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn besonders in Mietshäusern ist es wichtig, dass nicht nur das eigene Wohnungsschloss von der Police abgedeckt wird, sondern die gesamte Schließanlage des Wohnhauses.

Doch auch bei Verschleiß oder Abnutzung der Türschlosser ist ein Austausch des Schlosses mehr als sinnvoll. Denn steckt der Schlüssel erst einmal fest oder ist er gar schon abgebrochen, hilft nur noch ein 24 Stunden Schlüsseldienst, der auch mitten in der Nacht noch Abhilfe schaffen kann. Aber Achtung, nicht selten sind bei diesen Schlüsseldienstleistern schwarze Schafe dabei, deren Wucherpreise ganz schön zu buchte schlagen. Auch im Notfall sollte man deshalb einen kühlen Kopf bewahren und sich für einen seriös wirkenden Fachbetrieb entscheiden.