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Hausratversicherung – Für wen ist sie von Bedeutung?

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Schon eine kurze Unachtsamkeit oder fahrlässiges Verhalten kann den existenziellen Ruin bedeuten. Bei einem Brand der Wohnung stehen Betroffene in Windeseile vor dem Nichts. Für solche Fälle zum Beispiel schließen die meisten eine Hausratversicherung ab. Gegenstände, die wegen ihres persönlichen Wertes nicht durch eine Geldsumme zu ersetzen sind, wird es zwar immer geben.
Dennoch ist es wichtig, sich im tragischen Fall ausreichend abgesichert zu haben. Denn eine solche Versicherung kann lebensrettend sein. Doch beim Vertragsabschluss gibt es einiges zu beachten.

Wann greift die Hausratversicherung?

Geht die Wohnung oder das Haus in lodernden Flammen auf, sodass vom einstigen Hab und Gut nur noch Staub und Asche zurückbleiben, so wäre dies ein beispielhafter Versicherungsfall.

Auch in Fällen des Wohnungseinbruchsdiebstahls, wenn beispielsweise der neue Fernseher oder die High-Tech-Stereoanlage gestohlen werden oder sich Räuber am teuren Schmuck bedient haben, greift die Hausratversicherung.

Wann greift die Hausratversicherung?
Wann greift die Hausratversicherung? – Foto: © GordonGrand #32537143 – stock.adobe.com

Für wen ist die Hausratversicherung unerlässlich?

Eine Hausratversicherung sollte insbesondere von Mietern abgeschlossen werden, denn befindet sich in der Wohnung die gesamte Existenz und wird von einem Brand oder einer Naturkatastrophe zu Nichte gemacht, so steht der Mieter schnell am Abgrund seiner Existenz.
Der Vermieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, für irgendwelche Verluste aufzukommen. Die Hausratversicherung dient dem eigenen Eigentum und liegt somit nicht im Verantwortungsbereich eines Vermieters.

Um beim Beispiel des Brandfalls zu bleiben, ersetzt die Hausratversicherung zum Beispiel den Gegenwert der Möbel und Einrichtungsgegenstände, die für einen Neustart notwendig sind. Für den Fall, dass die Wohnung einem Totalverlust gleicht und nicht bewohnbar ist, werden zum Beispiel auch die Kosten für ein Apartment oder eine Ferienwohnung übernommen.

Eine Hausratversicherung sollte insbesondere von Mietern abgeschlossen werden
Eine Hausratversicherung sollte insbesondere von Mietern abgeschlossen werden – Foto: © Mediteraneo #262243547 – stock.adobe.com

In manchen Fällen gilt es, abzuwägen

Wer in einer WG lebt, braucht nicht zwingend eine Hausratversicherung abschließen. Da von der Police nur das eigene Eigentum geschützt ist, ist abzuwägen, wie viel Besitztümer sich in der gemeinsamen Wohnung befinden oder ob die Versicherung deutlich teurer wäre als die Besitzgüter selbst.

Je teurer also die Einrichtung, desto eher lohnt sich die Versicherung.

Auch wer beruflich bedingt eine Zweitwohnung besitzt, sollte den Abschluss einer zweiten Hausratversicherung gut abwägen. Der Versicherungsschutz, welcher für den Hauptwohnsitz greift, dient nicht der Zweitwohnung. Somit wäre der Abschluss einer weiteren Versicherung notwendig, falls sich auch beim Zweitwohnsitz wertvolle Gegenstände befinden.

Ergänzende Versicherungen

Wer sich als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses bezeichnen darf, sollte sich nicht auf der Hausratversicherung allein ausruhen, denn diese schützt wirklich nur die im Wohnraum genutzten greifbaren Gegenstände.

So lohnt sich zum Beispiel auch eine Wohngebäudeversicherung, die im Falle von Wasserschäden die Reparatur für die beschädigte Substanz wie Boden oder Wände übernimmt, während die Hausratversicherung eben nur den demolierten Fernseher ersetzt.

Kurz gesagt bietet die Hausratversicherung einen finanziellen Schutz für bewegliche Dinge, während die Wohngebäudeversicherung den Ersatz unbeweglicher Dinge abdeckt.

Hausratversicherung ergänzende Versicherungen
Wer sich als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses bezeichnen darf, sollte sich nicht auf der Hausratversicherung allein ausruhen, denn diese schützt wirklich nur die im Wohnraum genutzten greifbaren Gegenstände – Foto: © wichayada #284047637 – stock.adobe.com

Aufgepasst bei den abgedeckten Leistungen

Doch Vorsicht, nicht jede Hausratversicherung bietet die gleichen Leistungen. Für gewöhnlich werden aber Sachschäden durch Feuer, Sturm und Hagel, Wasser und Frost, Einbruch und der damit verbundene Raub sowie Vandalismus übernommen.

Was eine Hausratversicherung in den meisten Fällen aber nicht umfasst, sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder durch höhere Gewalt wie zum Beispiel politische Unruhen, Krieg, atomare Unfälle und ähnliches entstehen.
Auch Elementarschäden, die etwa bei einer Überflutung entstehen, sind in den seltensten Fällen im Versicherungsschutz enthalten. Für derartige Sonderfälle ist eine Zusatzpolice notwendig. Auch Schäden durch Schneedruck, Erdfall, Erdrutsch oder Erdbeben sind oftmals nicht davon abgedeckt.

Grobe Fahrlässigkeit kann Probleme machen

Was den Fall grober Fahrlässigkeit betrifft, ist die Tendenz vieler Versicherungen mittlerweile die, dass auch solche Missgeschicke mittlerweile in den Versicherungsschutz fallen.

Langjährige Kunden sollten dies bei älteren Verträgen unbedingt überprüfen, ansonsten lehnen die Versicherungen den Schaden ab.

Sollte die Versicherung nicht bereit sein, den Vertrag zu erweitern, sollte über einen Wechsel nachgedacht werden, denn grobe Fahrlässigkeit passiert schneller als man anzunehmen mag. Insbesondere wenn sich Kinder im Haus befinden.

Grobe Fahrlässigkeit kann Probleme machen
Was den Fall grober Fahrlässigkeit betrifft, ist die Tendenz vieler Versicherungen mittlerweile die, dass auch solche Missgeschicke mittlerweile in den Versicherungsschutz fallen – Foto: © andrea lehmkuhl #113773968 – stock.adobe.com

Augen offen halten auf dem Versicherungsmarkt

Da sich die Police als auch die Preise von Versicherungen von Jahr zu Jahr ändern, macht es generell Sinn, nach einigen Jahren einen Versicherungswechsel zu vollziehen, denn häufig finden Bestandskunden bei einem anderen Anbieter ein besseres und rentableres Angebot als das aktuelle.

Preisschwankungen sind normal

Der Preis einer Hausratversicherung kann deutlich schwanken, je nachdem, wie groß der abzudeckende Bereich ist und welche Leistungen enthalten sind. Fakt ist aber, dass viele Kunden in der Regel viel zu viel bezahlen und die Versicherungskosten bei einem anderen Anbieter fast um die Hälfte minimieren könnten. So gibt es gute Versicherungen bereits ab einem Jahresbeitrag von rund 60 Euro.

Letztendlich hängt der Preis aber auch von der Wohnregion ab.

Auf dem Land können Versicherungen günstiger sein als in der Stadt. Auch ob die Wohnung im Erdgeschoss oder im zweiten, dritten oder vierten Stock liegt, ist ein ausschlaggebender Faktor, da höher gelegene Wohnungen für Einbrecher nun mal schwieriger zu erreichen sind.

Wissenswertes für die Steuererklärung

Eine Hausratversicherung lässt sich grundsätzlich nicht steuerlich absetzen. Wer bei in den eigenen vier Wänden aber ein Arbeitszimmer eingerichtet hat, kann die Kosten für die Hausratversicherung anteilig als Werbungskosten für das Arbeitszimmer geltend machen.
Gleiches gilt für Selbständige, die ohnehin von Zuhause aus arbeiten.