Die häusliche Pflege geht mit großem Aufwand einher und verlangt von pflegenden Angehörigen nicht selten große Opfer. Zu diesem Zweck gibt es die sogenannte Kurzzeitpflege, welche Entlastung schaffen soll. Worum es sich dabei genau handelt und welche Vorteile die Kurzzeitpflege zu bieten hat, zeigt dieser Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Kurzzeitpflege?
Es mag der Fall auftreten, dass Pflegebedürftige in ihrem Zuhause kurzzeitig nicht ausreichend versorgt werden können. Das kann ein Urlaub der pflegenden Person sein, aber auch Krankheit und private Angelegenheiten können die Pflege temporär unmöglich machen. Hier kommt die Kurzzeitpflege ins Spiel. Sie hilft Angehörigen dabei, den Zeitraum, in dem keine oder nur eine eingeschränkte Pflege stattfinden kann, zu überbrücken.
Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist oder die zu pflegende Person vorübergehen besonders intensive Pflege benötigt.
In der Praxis sieht die Kurzzeitpflege so aus, dass eine pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum in eine vollstationäre Pflege kommt.
Den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung bezuschusst der Gesetzgeber. Dies hat schon viele pflegende Angehörige stark entlastet, da sich in diesem Zeitraum entsprechendes Pflegepersonal um den Pflegefall kümmert.
Wie lange dauert eine Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege trägt ihren Namen nicht ohne Grund: Sie kann nur kurzfristig genutzt werden, sodass pflegenden Angehörigen kein großer zeitlicher Spielraum bleibt. Die Kurzzeitpflege ist somit auf eine Dauer von acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
Die Pflegekasse übernimmt dabei einen Teil für die Kosten für die Unterbringung in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim. Der Maximalbetrag beläuft sich hierbei jedoch auf 1.774 Euro jährlich. In den meisten Fällen wird dieser Betrag bereits vor Ablauf der acht Wochen ausgeschöpft.
Deshalb sollte angehörige Pflegende auch die Verhinderungspflege auf dem Schirm haben. Sie kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, wodurch sich der Eigenanteil reduzieren lässt. Außerdem sind hier meist auch längere Aufenthalte möglich. Zudem gilt: Wer das Budget der Verhinderungspflege nicht ganz ausschöpft, kann den Restbetrag für die Kurzzeitpflege verwenden!
Wer darf die Kurzzeitpflege nutzen?
Die Kurzzeitpflege ist nur Personen mit mindestens Pflegegrad 2 möglich. Außerdem muss der Fall vorliegen, dass die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist. Ohne Weiteres können Angehörige keine Kurzzeitpflege beantragen.
Als Gründe können ein Urlaub des Pflegenden oder eine sogenannte Entlastungsphase von der Pflege angegeben werden.
Immerhin geht die Pflege mit einigen Strapazen einher. Ein weiterer Grund ist ein zeitweise erhöhter Pflegeaufwand, welchen man zu Hause nicht oder noch nicht leisten kann.
Auch die andauernde Suche nach einer langfristigen Unterbringung in einer stationären Einrichtung ist ein möglicher Grund. Und auch Ausfall der Pflegeperson, Krankheit, sonstige Verhinderung sowie die Übergangszeit nach stationärer Behandlung sind allesamt Anlässe, aus denen die Kurzzeitpflege beantragt werden kann.
Die Vorteile der Kurzzeitpflege auf einen Blick
Die Vorteile der Kurzzeitpflege liegen auf der Hand. Zuallererst sei die zeitliche und emotionale Entlastung für die Angehörigen anzusprechen. Nicht selten passiert es, dass es Angehörigen, die die Pflege übernehmen, zu viel wird. Ein Burnout ist eine mögliche Folge. Um das zu verhindern, sind hin und wieder Auszeiten nötig. Gibt es keine anderen Angehörigen, die die Pflege in der Zeit übernehmen können, stellt die Kurzzeitpflege eine praktische Möglichkeit dar.
Die Kurzzeitpflege zeichnet sich durch die stationäre Unterbringung aus. Dort genießen Personen mit Pflegegrad eine umfassende professionelle Pflege und profitieren von einer guten medizinischen Versorgung. Angehörige müssen sich daher keine Sorgen machen. Vorteilhaft ist ebenfalls die mögliche Kombination mit der Verhinderungspflege.
Wer hierzu noch Fragen hat, sollte sich in einem konkreten Fall mit der entsprechenden Pflegeversicherung in Verbindung setzen. Hier gibt es meist Antworten auf die häufigsten Fragen. In vielen Fällen kommt die Pflege auch ganz unverhofft. Sowohl ältere Menschen als auch junge Personen können durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich zum Pflegefall werden. Dann gilt es erst einmal, die Wohnung tauglich zu machen und die persönlichen Angelegenheiten so regeln, dass die Pflege übernommen werden kann. Nicht selten müssen Angehörige ihren Job aufgeben oder zumindest von einer Vollzeitbeschäftigung in Teilzeit wechseln. Da all das Zeit benötigt, springt die Kurzzeitpflege auch in diesen Fällen ein. So können sich pflegende Angehörige erst einmal auf die veränderte Situation einstellen.
Fazit
Die Kurzzeitpflege ist für Personen mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 möglich. Es handelt sich um eine zeitweise Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Auf diese Weise wird Entlastung geschafft, welche pflegende Angehörige oft bitter nötig haben.