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Sinnvolle Versicherungen für Familien

Sinnvolle Versicherungen für FamilienSinnvolle Versicherungen für Familien - Foto: © sewcream #377242647 - stock.adobe.com

Mit der Geburt des ersten Kindes beginnt für Familien ein neuer Lebensabschnitt. Damit ändert sich auch der Versicherungsbedarf, weshalb Eltern ihre bestehenden Versicherungen prüfen sollten. Damit das Haushaltsbudget nicht durch zu viele Versicherungen überlastet wird, sollten zunächst nur die wichtigsten Versicherungen abgeschlossen werden.
Zu den unverzichtbaren Versicherungen gehört die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen.

Ein Kind kann nach der Geburt kostenfrei in die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter oder des Vaters mit aufgenommen werden.

Dazu müssen Eltern den Antrag auf Familienversicherung spätestens zwei Monate nach Geburt des Kindes einreichen. Sind beide Eltern hingegen in der Privaten Krankenversicherung, so muss auch das Kind privat versichert werden, wofür ein Extra-Beitrag fällig wird.

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen – Foto: © PheelingsMedia #411974608 – stock.adobe.com

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, vor allem für Familien mit Kindern. Mit der Haftpflichtversicherung wird das finanzielle Risiko abgesichert, welches nach einem Schaden auf den Verursacher zukommt.
Nach Geburt eines Kindes sollte eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen oder eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung in einen Familientarif umgewandelt werden. Es heißt zwar immer wieder, dass Eltern für ihre Kinder haften, doch dies gilt nicht immer. Bis zu dem siebten Lebensjahr sind Kinder laut Gesetz deliktunfähig. Eltern müssen bis dahin nicht für Schäden haften, die das Kind verursacht hat, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Haben Eltern die Aufsichtspflicht nachweislich verletzt, kommt ihre Haftpflichtversicherung auf. Kinder, die das siebte Lebensjahr vollendet haben sind bedingt deliktfähig. Im Straßenverkehr gilt dies ab zehn Jahren. Nicht jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Sobald ein Elternteil versichert ist, sind die Haushaltsmitglieder ebenfalls geschützt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Sobald das Einkommen eines Elternteils aufgrund von Berufsunfähigkeit wegfällt, kann es schnell zu finanziellen Nöten kommen. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für Familien unverzichtbar.

Mit der Versicherung wird der Einkommensverlust durch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgeglichen.

Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 75 Prozent des Nettogehalts abdecken, damit der bisherige Lebensstandard gehalten werden kann. Sinnvoll ist es zudem, wenn der Vertrag eine sogenannte „Nachversicherungsgarantie“ enthält. Damit kann die Auszahlungssumme angehoben werden, wenn das Gehalt der Eltern steigt oder ein weiteres Kind geboren wird.

Risikolebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung werden die Hinterbliebenen abgesichert, wenn der Versichert verstirbt. In diesem Fall erhält die Familie einen festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme. Diese Versicherung macht insbesondere für Familien Sinn, die nur einen Hauptverdiener haben. Auch, wenn ein größerer Kredit für ein Haus aufgenommen wurde, ist eine Risikolebensversicherung ratsam, damit die Familie das Haus nach Verlust eines Elternteils weiterhin behalten kann.

Eine Risikolebensversicherung kann in der Regel nach verschiedenen Modellen abgeschlossen werden. Mit einer konstanten Versicherungssumme bleibt die Auszahlungssumme von Beginn bis Ende des Vertrags gleich. Bei der fallenden Variante sinkt die Auszahlungssumme nach und nach, wodurch auch der Versicherungsbeitrag geringer ausfällt. Mit dieser Form lässt sich die Risikolebensversicherung an die Tilgung des Darlehens für ein Haus anpassen.
Ebenfalls möglich ist ein steigender Verlauf der Risikolebensversicherung, mit dem sich die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen erhöht, wodurch auch der Beitrag steigt.

Private Unfallversicherung

Kinder sind besonders aktiv und toben herum, sodass es schnell mal zu Unfällen kommen kann. 60 Prozent aller Unfälle passieren zu Hause und ausgerechnet da sowie in der Freizeit greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht.

Hat das Kind nach einem Unfall bleibende Schäden, kommt die Kinder-Unfallversicherung auf.

Diese übernimmt beispielsweise den behindertengerechten Umbau des Hauses. Eltern können sich ebenfalls mit einer privaten Unfallversicherung absichern, um beispielsweise bei finanziellen Arbeitsausfällen vorzusorgen.
Auch wenn ein Elternteil sich um die Kinder und die Hausarbeit kümmert, besteht keine gesetzliche Absicherung, sodass eine private Vorsorge sinnvoll ist.

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung ist das komplette Inventar einer Wohnung oder eines Hauses abgesichert. Dies gilt beispielsweise im Falle eines Feuers, Diebstahls, Blitzschlags und eines Wasserschadens.
Mit einem zusätzlichen Naturgefahrenschutz kann man zudem den Versicherungsschutz für die Möbel auch im Fall von Hochwasser oder Starkregen gewährleisten.

Hausratversicherung
Mit der Hausratversicherung ist das komplette Inventar einer Wohnung oder eines Hauses abgesichert – Foto: © mapoli-photo #106819661 – stock.adobe.com

Wohngebäudeversicherung

Für Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung unerlässlich, denn diese Schützt das Haus, in dem die Familie wohnt.

Mit einer Wohngebäudeversicherung werden Risiken wie Feuer, Blitzschlag, Überspannung, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel abgedeckt.

Kinder-Invaliditätsversicherung

Diese Versicherung kann ebenfalls sinnvoll sein, gehört aber nicht zu den zwingend notwendigen. Während die private Unfallversicherung nur bei Invalidität durch einen Unfall zahlt, deckt die Kinder-Invaliditätsversicherung auch Kosten ab, wenn eine Behinderung durch schwere Krankheiten wie beispielsweise Kinderlähmung oder Hirnhautentzündung auftritt.