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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

BerufsunfähigkeitsversicherungWann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? - Foto: © MQ-Illustrations #239508003 - stock.adobe.com

Kommt es zu Krankheit oder Unfall, so kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung den entstehenden Verdienstausfall mindern. Ganz egal ob Burn-out, Verkehrsunfall oder aber Krebs: Es gibt zahlreiche Risiken, die ein Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bedeuten können. Oftmals ist Versicherten jedoch unklar, wann und zu welchem Zeitpunkt sie mit einer Leistung seitens des Versicherers rechnen können.

Wofür überhaupt eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU)?

Studien zufolge wird rund jeder vierte Deutsche im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Dies führt zu erheblichen Problemen mit den persönlichen Finanzen, denn wer berufsunfähig ist, dem fallen in der Regel Einnahmen aus Gehalt und Lohn weg. Noch dazu müssen Betroffene oftmals hohe Kosten für ihre medizinische Behandlung und Versorgung aufbringen.

Vor allem Geringverdienern, Singles oder jungen Menschen mit niedrigem Finanzpolster wird dies zum Verhängnis.

Doch auch für Familien kann ein gezwungener Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu einer Gefährdung der Existenz führen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verspricht in einem solchen Fall Abhilfe. Kann der Versicherte seiner ursprünglichen Arbeit nicht mehr nachgehen, so bekommt er von der Versicherung eine vorher vereinbarte monatliche Rente ausbezahlt. Diese hilft dabei, die finanzielle Lücke zu schließen sowie den eigenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Denn auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die nur in wenigen und schwerwiegenden Fällen greift, ist leider kein Verlass.

Gründe für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Studien zufolge wird rund jeder vierte Deutsche im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig – Foto: © ehrenberg-bilder #25912521 – stock.adobe.com

Ab wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Beantragen Sie die BU-Rente, beginnt der Versicherer mit einer umfassenden Leistungsprüfung. Es handelt sich hierbei schließlich um beachtliche Menge Geld, um die es für beide Parteien geht. Erst wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit (BU) zu hundert Prozent beweisen können, haben Sie Anspruch auf die Rente. Als Nachweise dienen hier auch Untersuchungen, Patientenauskünfte sowie medizinische Gutachten. Um an diese zu gelangen, können jedoch Wochen bis Monate vergehen.

Auch der Versicherer wird Ihre Vertragsunterlagen mitsamt allen Angaben genauestens prüfen. Je nach Fall kann es daher Monate bis sogar Jahre dauern, bis der Betroffene mit einer Leistung seitens der Versicherung rechnen kann. Eine pauschale Aussage lässt sich hier leider nicht treffen. Im Durchschnitt ist jedoch mit einer Dauer von 6 Monaten bis hin zu einem Jahr zu rechnen. Viele Versicherer haben dieses Problem erkannt und zahlen deshalb bei erfolgreicher Leistungsprüfung rückwirkende Leistungen.

Wie lange zahlt die BU-Versicherung?

Wie lange eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, hängt von verschiedeneren Faktoren ab. So ist zum einen ausschlaggebend, wie lange Sie die Laufzeit Ihres BU-Vertrags gewählt haben. Viele Versicherer bieten eine Absicherung bis zum Renteneintrittsalter an. Ist dies der Fall, können sie Ihre BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr beziehen. Auch ist es möglich, eine kürzere Laufzeit zu wählen.

Darüber hinaus zahlt die Versicherung natürlich nur für den Zeitraum, in dem Sie auch wirklich berufsunfähig bleiben.

Auch während des Leistungszeitraums kann die Versicherung regelmäßig überprüfen, ob eine entsprechende Berufsunfähigkeit vorliegt. Wer nach ein paar Monaten oder Jahren seinen Beruf wieder uneingeschränkt ausüben kann, der besitzt keinen Anspruch auf die Leistung des Versicherers mehr. Letzterer wird seine Zahlungen demnach einstellen.

Leistungszeitraum Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherung natürlich nur für den Zeitraum, in dem Sie auch wirklich berufsunfähig bleiben – Foto: © M.Dörr & M.Frommherz #114678857 – stock.adobe.com

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?

Der Versicherer hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Zahlung der BU-Rente zu verweigern. Dies kann mehrere Gründe haben. Zum einen hat der Betroffene den erforderlichen BU-Grad womöglich nicht erreicht. In den meisten Verträgen ist festgelegt, dass die Versicherung nur einspringt, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuführen. Da diese Aussage nicht sehr konkret ist, birgt das Thema häufig Konfliktpotenzial. Es kommt daher auf die Einschätzung von Ärzten und Begutachtern an, die eine ausreichende Berufsunfähigkeit erst prognostizieren müssen.

In vielen alten Verträgen finden sich zudem noch sogenannte Verweisklauseln. Vor allem hier scheitern viele Ansprüche auf Berufsunfähigkeit, denn wenn der Versicherte noch imstande ist, einen vergleichbaren Beruf auszuführen, kann der Versicherer ihn auf diesen verweisen.
Zuletzt führen auch vorsätzlich falsch getroffene Aussagen zu einer Leistungsverweigerung seitens der Versicherung. Vor allem das nicht wahrheitsgemäße Ausfüllen der Gesundheitsfragen kann unter Umständen dazu führen, dass die Zahlung einer BU-Rente verweigert wird.

Fazit: Dann zahlt die BU-Versicherung

Wer die nötigen Voraussetzungen an eine Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt, der kann auch mit einer Leistung des Versicherers rechnen. Einerseits muss der Prognosezeitraum – meist liegt dieser bei sechs Monaten – erfüllt sein. Andererseits muss ein BU-Grad von mindestens 50 Prozent vorliegen.
Sind diese beiden Fälle gegeben und hat die Versicherung bei der Prüfung des Antrags zu Ihren Gunsten entschieden, erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Im besten Fall geschieht dies zeitnah innerhalb von wenigen Monaten.

Wie lange die Versicherung schlussendlich leistet, hängt vor allem davon ab, was Sie in Ihrem Vertrag mit dem Versicherer vereinbart haben und wie lange sie berufsunfähig bleiben.

In jedem Fall ist es jedoch wichtig, bei Abschluss der Versicherung und bei der Leistungsforderung die korrekten Angaben zu machen. Ansonsten kann der Versicherer die Leistung verweigern.