Neben den freiwilligen Versicherungen gibt es Pflichtversicherungen, die Sie in bestimmten Situationen abschließen müssen. Dabei haben Sie als Versicherten keine Wahl, ob Sie diese abschließen möchten oder nicht.
Welche das sind, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Definition Pflichtversicherung
Der Begriff Pflichtversicherung beschreibt eine Versicherung, die per gesetzlicher Bestimmungen abgeschlossen werden müssen. Diese betreffen verschiedene Bereiche wie Sozial-, aber auch KFZ- und Haftpflichtversicherungen.
Unterschieden wird dabei zwischen staatlichen Versicherungen mit einer Zwangsmitgliedschaft und den privaten Versicherungen, die manchmal auch andere schützen sollen.
Dabei werden die Versicherungen aufgeteilt in die Sozialversicherungen wie Renten-, Pflege- oder Unfallversicherungen, der Berufshaftpflichtversicherungen und die Kfz-Haftpflichtversicherungen. Dabei variiert die Versicherungspflicht. Zum Beispiel besteht seit 2013 bei geringfügigen Beschäftigungen eine Rentenversicherungspflicht, bei der der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag zahlt und der Arbeitnehmer aufstockt. Verzichtet der Arbeitnehmer auf die Versicherungspflicht, zahlt der Arbeitgeber dennoch die Pauschale.
Pflichtversicherungen
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Berufs-, Betriebs- und Jagdhaftpflichtversicherungen betreffen dabei Personen, die aufgrund ihres Berufes potentiell großen Schaden anrichten können.
Gesetzliche Rentenversicherung
Es sind verschiedene Personengruppen dazu verpflichtet, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Neben Arbeitnehmern in einem Beschäftigungsverhältnis sind das folgende Personengruppen:
- Azubis
- Mütter und Väter während er Erziehungszeiten ihrer Kinder
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Menschen mit Behinderungen
- Wehrdienstleistende sowie Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst
- Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld
- Studenten, die nebenbei jobben (mit Ausnahmeregelungen)
Auch Selbstständige und Freiberufler sind unter Umständen versicherungspflichtig. Dazu gehören:
- Handwerker und Hausgewerbetreibende;
- Lehrer (dazu zählen auch Dozenten im weiteren Sinn), Hebammen, Erzieher und Selbstständige in der Pflege
- Künstler und Publizisten, die sich über die Künstlersozialkasse versichern
- Selbstständige mit einem Auftraggeber
- Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer
Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Arbeitnehmer bis zu einem Jahresgehalt von 60.750 Euro brutto automatisch gesetzlich krankenversichert.
Dabei zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte in die Krankenversicherung ein. Verdient der Arbeitnehmer mehr als 5000 Euro monatlich brutto, können sie sich freiwillig pflichtversichern lassen. Bleiben sie in der gesetzlichen Krankenversicherung, gelten sie dann als freiwillig versichert.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Jeder Besitzer eines Autos, Motorrads, Quads, Mofas, Bus oder Traktors muss das Fahrzeug versichern. Tun Sie das nicht, dürfen Sie das Fahrzeug nicht fahren.
Denn bei einem Unfall gewährleistet die Versicherung, dass der Schaden vom Unfallverursacher bezahlt wird. Dabei bezahlt sie zum Beispiel Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagen oder Wertminderung des Fahrzeugs.
Berufshaftpflichtversicherung
Diese Versicherung sichert alles Schäden ab, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit geschehen.
Bei einigen Berufen ist diese Versicherung daher Pflicht, wie zum Beispiel für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Steuerberater.
Auch für Freiberufler und Selbstständige ist diese Versicherung empfohlen, um sich vor hohen Kosten zu schützen.
Betriebshaftpflichtversicherung
An sich ist die Betriebshaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Sie kann aber im Rahmen einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung Bestandteil sein.
Jagdhaftpflichtversicherung
Alles Jäger sind verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie soll den Versicherten schützen, wenn bei der Jagd Dritte zu Schaden kommen. Dabei ist es irrelevant, ob der Schaden durch den Jäger selbst oder zum Beispiel durch den Jagdhund entstanden sind.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
In Nordrhein-Westfalen muss der Halter eines Hundes eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, wenn der Hund eine Schulterhöhe von mehr als 40 cm hat.
Grundsätzlich ist die Hundehalterhaftpflicht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgeschrieben.
Die Pflichtversicherung haben dementsprechend das Ziel, die Versicherer vor großen finanziellen Schäden zu schützen und diese entsprechend abzusichern. Andererseits sollten die Versicherungen Dritte davor schützen, auf fremdverschuldeten Kosten sitzen zu bleiben. Demnach bieten die Pflichtversicherungen Schutz für beide Parteien.