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Steuertipps für Mieter – diese Möglichkeiten stehen Ihnen offen

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Mit dem Einreichen der jährlichen Steuererklärung haben Millionen Angestellte in Deutschland die Möglichkeit, sich einen Teil der gezahlten Steuer zurückzuholen. Was dabei oft übersehen wird: die vielen zusätzlichen Ausgaben und Kosten, die man als Mieter geltend machen kann.
Der folgende Überblick soll aufzeigen, in welchen Bereichen Sie von steuerlichen Vorteilen als Mieter profitieren und sich eine attraktive Rückzahlung vom Finanzamt sichern können.

Haushaltsnahe Dienstleistungen richtig absetzen

Millionen Menschen führen ihren Haushalt nicht allein, sondern beschäftigen externe Dienstleister, die ihnen dabei helfen: von Gärtnern und Handwerkern über Babysitter bis hin zum Winterdienst.

Dabei übersehen viele Mieter, dass Kosten für derartige Dienstleistungen teilweise von der Steuer abgesetzt werden können.

Zu den wichtigsten Steuertipps für Mieter gehört deshalb die Prüfung von haushaltsnahen Dienstleistungen. Wichtig dabei ist, dass nur die Dienstleistungen selbst abgesetzt werden können. Im Falle von Handwerkerkosten zum Beispiel kann also nur die Leistung des Betriebs, nicht jedoch ein Betrag für Materialkosten angegeben werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen richtig absetzen
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In welcher Höhe das Absetzen möglich ist, hängt letztendlich von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab. Eine 450-Euro-Kraft, beispielsweise ein Babysitter, ist maximal mit 510 Euro absetzbar. Bei einer vollwertigen Beschäftigung, beispielsweise einer Pflegekraft für die 24-Stunden-Pflege, sind bis zu 4.000 Euro pro Jahr geltend zu machen.

Home-Office absetzen – aktuell wichtiger denn je

Das Home-Office fristete noch vor einigen Jahren ein Nischendasein. Mittlerweile sichert die Arbeit in den eigenen vier Wänden den Betrieb vieler Unternehmen in verschiedenen Branchen. Für die eigenen Finanzen lohnt sich das Absetzen dank der aktuellen Gesetzgebung erheblich, selbst wenn nur ein oder zwei Tage pro Woche zu Hause gearbeitet wird.

Am einfachsten gelingt die Abrechnung über die Home-Office-Pauschale. Diese kann mit 5,0 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden. Maximal ist dies für einen Zeitraum von 120 Tagen pro Jahr möglich, die Gesamtsumme der steuerlichen Vergünstigung liegt somit bei 600 Euro.

Das Besondere dabei: Anders als bei der bisherigen Steuerregelung muss kein separates Arbeitszimmer für den steuerlichen Vorteil vorliegen.

Dies ist in Millionen deutschen Haushalten nicht gegeben, deren Mieter infolge von Corona am heimischen Wohn- oder Küchentisch arbeiten müssen. Falls die klassischen Grundlagen zum Absetzen anteiliger Mietkosten für ein Arbeitszimmer erfüllt sind, kann aktuell zwischen dieser Regelung oder der Home-Office-Pauschale ausgewählt werden.

Home-Office absetzen
Home-Office absetzen – aktuell wichtiger denn je – Foto: © BullRun #468155450 – stock.adobe.com

Steuerliches rund ums Thema Zweitwohnung

Ein weiterer großer Aspekt, mit dem sich die steuerliche Belastung von Mietern reduzieren lässt, ist das Absetzen der Zweitwohnung. Hierfür ist zunächst zu prüfen, ob überhaupt Kosten im Rahmen einer Zweitwohnsitzsteuer entstehen. Da die Versteuerung der Zweitwohnung abhängig vom Wohnort ist, muss es nicht zwingend zu einer Kostenbelastung kommen.

Kosten für eine doppelte Haushaltsführung sind nach aktueller Rechtsprechung absetzbar, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens muss die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen bezogen werden. Zweitens dürfen Hauptwohnsitz und erste Arbeitsstätte nicht innerhalb einer Stunde erreichbar sein. Drittens sollte die Zweitwohnung nicht weiter als 50 km vom Arbeitsplatz entfernt liegen, um den beruflichen Nutzen erkennen zu können.

Sind diese Konditionen erfüllt, lässt sich eine Fülle von Ausgaben des Zweitwohnsitzes absetzen. Dies gilt für Miete und Nebenkosten genauso wie für begleitende Kosten wie den Kfz-Stellplatz oder die Rundfunkgebühr. Da hier teilweise erhebliche Summen zusammenkommen, ist der Umstand dringend individuell mit einem Steuerberater abzusprechen.