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Warum man eine Steuererklärung schreiben sollte

Steuererklärung schreibenWarum man eine Steuererklärung schreiben sollte - Foto: © Production Perig #82675138 - stock.adobe.com

Steuererklärungen gehören zu den unbeliebtesten Aufgaben. Sie ist oft sehr lang, kompliziert und aufwändig. Doch durch die Steuererklärung kann man oft sogar eine ganze Menge Geld zurückbekommen, weshalb die Steuererklärung doch in Erwägung gezogen werden sollte.
Welche Gründe für eine Steuererklärung sprechen und was alles steuerlich abgesetzt werden kann, finden Sie in diesem Artikel.

Das ist steuerlich absetzbar

Es gibt zwei Formen von Steuererklärungen:

  • Die, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind.
  • Die, die eine Steuererklärung freiwillig einreichen können.

Das bedeutet, dass manche Berufstätige eine Steuererklärung einreichen müssen. Das sind in der Regel Selbstständige und Freiberuflicher, die Einkommenssteuer selber an das Finanzamt abführen.

Angestellte Arbeitnehmer bekommen die Lohnsteuer bereits mit der Lohnbescheinigung abgezogen. Dabei führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer ab. Eine Steuererklärung muss nicht eingereicht werden. Allerdings kann es sich lohnen, da man oft Geld vom Finanzamt zurückbekommt.

Was viele nicht wissen: Bestimmte Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden.

Das bedeutet, dass diese Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und damit die Steuerlast sinkt.

Steuererklärung Formen
Es gibt zwei Formen von Steuererklärungen – Foto: © StudioLaMagica #293312245 – stock.adobe.com

Steuerlich absetzbar sind: Werbungskosten

Das sind Kosten, die direkt mit der Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Das heißt im Endeffekt, dass das Kosten sind, die benötigt werden um die Arbeit auszuführen. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für Arbeitskleidung, Aktentaschung, Laptops oder Fachbücher.

  • Fahrtkosten: Für Berufspendler sind vor allem die Fahrtkosten interessant, die immer für die einfache Fahrt pauschal pro Kilometer berechnet werden.
  • Ausbildung: Für Auszubildene oder Menschen in Weiterbildung können diese Kosten ebenfalls erstattet werden, denn berufliche Weiterbildungen können steuerlich abgesetzt werden.
  • Fahrten zu Bewerbungsgesprächen: Fahrten zu Bewerbungsgesprächen und Bewerbungsunterlagen sind ebenfalls absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen nicht vom entsprechenden Arbeitgeber übernommen werden.
  • Doppelter Haushalt: Muss aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung angemietet werden, kann man die Kosten ebenfalls steuerlich absetzen.
  • Häusliches Arbeitszimmer: Wer von Zuhause aus arbeitet, kann das Arbeitszimmer samt Einrichtung von der Steuer absetzen. Dafür muss der Raum allerdings nur für berufliche Zwecke genutzt werden.
Werbungskosten sind steuerlich absetzbar
Werbungskosten sind steuerlich absetzbar – Foto: © Rawpixel.com #201433940 – stock.adobe.com

Sonstige Punkte in der Steuererklärung:

  • Ehrenamt: Jemand, der ein Ehrenamt ausübt und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt, kann durch die Ehrenamtspauschale 720 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen. Als Übungsleiter können zum Beispiel Trainer bis zu 2400 Euro steuerfrei dazuverdienen.
  • Telefon und Internet: Wer Internet und Telefon beruflich nutzt, kann einen Teil der Kosten absetzen. Ohne Beleg werden pauschal 20 Prozent der Kosten ersetzt, maximal aber 20 Euro im Monat.
  • Umzug: Sind Sie aus beruflichen Gründen umgezogen, können Sie auch ohne Beleg einen Pauschalbetrag absetzen.
  • Home-Office: Seit 2020 können Sie Home-Office-Tage pauschal absetzen, auch wenn Sie den Raum nicht ausschließlich für die Arbeit nutzen.

Grade für Studenten im Zweitstudium lohnt sich eine Steuererklärung, da das Zweit- oder Masterstudium als Weiterbildung zählt und somit absetzbar ist. Absetzbar sind dabei Semester- und Studiengebühren, Fahrt- und Anschaffungskosten sowie Kosten für Lehrmaterial.

Studenten im Erststudium können ebenfalls Kosten absetzen. Dabei können sie die Kosten als Sonderausgaben absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Das sind Ausgaben, die im Vergleich zu Steuerzahlen mit ähnlichen Lebensverhältnissen ungewöhnlich hoch sind. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen:

  • Beerdigungen
  • Krankheiten, sowie Brillen, Hörgeräte, Behandlungen etc.
  • Pauschalbetrag für die Pflege Angehöriger

Diese Punkte sind nur eine Auswahl und allgemein geschrieben. Dennoch kann es sich lohnen, genauer auf Ihre Steuererklärung zu schauen und zu prüfen, was sich für Sie lohnen könnte.
Im besten Fall bekommen Sie Geld zurück, da Sie zu viele Steuern gezahlt haben. Nehmen Sie sich daher etwas Zeit und gehen Sie ihre Unterlagen durch.