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Warum Studenten auch eine Steuererklärung schreiben sollten

Steuererklärung für StudentenWarum Studenten auch eine Steuererklärung schreiben sollten - Foto: © igorkol_ter #193653796 - stock.adobe.com

Oft fragen sich Studenten, warum sie eine Steuererklärung schreiben sollten. Doch auch für Studenten gibt es einige Dinge, die sie von der Steuer absetzten können. Oft lohnt es sich daher, eine Steuererklärung zu schreiben. Denn dadurch können Studenten Geld zurückbekommen.

Warum sich eine Steuererklärung für Studenten lohnt

Eine Voraussetzung für eine Steuerrückzahlung seitens des Finanzamtes ist, dass der Student ein zu versteuerndes Einkommen hat. Das sind Einnahmen, die den Freibetrag für Angestellte jährlich mehr als 9.408 Euro betragen. Dann führt der Arbeitgeber die Steuern vom Bruttogehalt selber ab und der Arbeitnehmer erhält den Nettolohn auf das Konto.

Arbeitet der Student als Freiberufler, hat er einen Grundfreibetrag von etwa 9000 Euro jährlich, auf die er keine Steuern zahlen muss.

Bafög oder Kindergeld sind kein zu versteuerndes Einkommen und werden dabei nicht berechnet. Für Stunden mit einem entsprechend hohen Einkommen kann sich eine Steuererklärung finanziell lohnen, da diese unter Umständen Geld zurückbekommen.

Steuererklärung für Studenten lohnt sich
Arbeitet der Student als Freiberufler, hat er einen Grundfreibetrag von etwa 9000 Euro jährlich, auf die er keine Steuern zahlen muss – Foto: © fizkes #379007124 – stock.adobe.com

Was Studenten steuerlich absetzen können

Studenten sind nicht zum Schreiben einer Steuererklärung verpflichtet. Überschreiten Sie nicht den Grundfreibetrag von 9.408 Euro im Jahr, brauchen sie auch keine Steuern zu zahlen. Dennoch können Ausbildungskosten abgesetzt werden.

Zweite Ausbildung

Grundsätzlich kann eine Zweitausbildung steuerlich abgesetzt werden. Darunter fallen Masterstudiengänge, Zweitstudiengänge wie ein zweiter Bachelor oder ein Studium nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung. Die Kosten wie Semestergebühren, Fahrkosten oder Kosten für Bücher können als Werbungskosten abgesetzt werden, auch wenn Sie keine Einkünfte haben. Die Kosten werden dabei als Verlustvortrag geltend gemacht.

Das sind Kosten, die Ihnen im Endeffekt durch die Ausbildung fehlen.

Dasselbe gilt für Azubis oder Arbeitnehmer, die neben dem Beruf eine Weiterbildung oder eine Zweitausbildung machen.

Zweite Ausbildung steuerlich absetzbar
Grundsätzlich kann eine Zweitausbildung steuerlich abgesetzt werden – Foto: © contrastwerkstatt #117440019 – stock.adobe.com

Erstausbildung absetzen

Bei Studenten in der Erstausbildung gelten wieder andere Regeln. Zwar können auch hier Kosten für Semesterbeiträge, Fahrtkosten oder Lehrmaterial geltend gemacht werden, werden aber als Sonderausgaben eingestuft.

Sonderausgaben vs. Werbungskosten

Im Vergleich zu de Werbungskosten haben Sonderausgaben einige Nachteile. Denn diese mindern nur die Summe an Steuern, die gezahlt werden müssen.

Erwirbt der Student keine zu versteuernden Einnahmen, bekommt er auch keine Erstattung.

Zudem sind sie auf 6000 Euro jährlich begrenzt. Für Studenten im Erststudium lohnt sich das also nur, wenn ein entsprechendes Einkommen vorliegt.

Welche Kosten absetzbar sind

Grundsätzlich können Studenten folgende Kosten geltend machen:

  • Studiengebühren
  • Zinsen für einen Studienkredit
  • Semesterbeiträge inklusive Betrag für das Semesterticket sowie weitere Fahrtkosten für den Weg zur Universität, zu Lerngemeinschaften und zum Praktikum
  • Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial und Notebook
  • Kosten für Exkursionen und Auslandssemester
  • Ausgaben für Druck und Bindung von Abschlussarbeiten

Wie die Steuererklärung eingereicht wird

Inzwischen kann die Steuererklärung über ELSTER, ein Programm des Finanzamtes, online eingereicht werden. Haben Sie in den ersten Jahren keine Steuererklärung eingereicht, können Sie den Verlustvortrag auch noch sieben Jahre später geltend machen.

Ein wichtiger Unterschied ist, ob Sie die Kosten als Verlustvortrag oder Werbungskosten reinreichen.

Denn der Verlustvortrag kann nur für das Jahr eingetragen werden, in dem die Kosten entstanden sind. Werbungskosten können unbegrenzt geltend gemacht werden. Das hat den Vorteil, dass Sie die Kosten nachträglich zurückholen können, wenn Sie in einem Jahr wenig Einkommen, aber hohe Ausgaben hatten.

Wie Sie sehen, kann sich eine Steuererklärung unter Umständen auch für Studenten lohnen. Prüfen Sie dabei, welche Kosten Sie geltend machen können und ob Sie sogar Geld zurückbekommen können. Sonst geht Ihnen vielleicht Geld verloren, welches Sie zu zurückbekommen können.