Über Geld wird nicht gesprochen. So oder so ähnlich lautet das ungeschriebene Gesetz. Doch manchmal sind eben auch solche Gespräche nicht zu vermeiden, besonders dann, der Arbeitnehmer beruflich neue Entwicklungen und Herausforderungen anstrebt.
Damit die gewünschte Gehaltserhöhung erfolgreich erreicht wird, kann mit verschiedenen Tricks nachgeholfen werden. Denn wer sich angemessen vorbereitet, kann das scheinbar Unmögliche möglich machen.
Inhaltsverzeichnis
Wie sollte die Vorbereitung auf ein solches Gespräch aussehen?
Bevor die Idee der Gehaltserhöhung beim Chef oder Vorgesetzten angesprochen wird, sollte reflektiert werden, ob die Gehaltserhöhung überhaupt gerechtfertigt ist. Was spricht auf jeden Fall dafür? Welche Punkte sprechen möglicherweise dagegen? Dabei sollte der Wunsch nach mehr Geld auch aus anderen, insbesondere realistischen Perspektiven betrachtet werden.
Für die Durchführung der persönlichen Bilanz eignen sich zum Beispiel folgende Fragen:
- Welchen Leistungen wurden bisher erbracht und welche Erfolge erreicht?
- Konnte damit ein bedeutender Mehrwert für das Unternehmen erzielt werden?
- Wenn ja, welcher genau?
- Springt für den Arbeitgeber durch die Gehaltserhöhung ein Nutzen raus?
- Welcher Antrieb, welche Ziele und Erfolge motivieren für die Gehaltserhöhung?
- Mit welchem Versprechen oder Commitment darf der Arbeitgeber durch seine gewährte Lohnerhöhung rechnen?
Noch wichtiger als Verhandlungstricks ist also die eigene Argumentation, die letztlich die Basis für die Gehaltserhöhung darstellt. Beim stattfindenden Verhandlungsgespräch sollte dem Arbeitgeber glaubhaft vermittelt werden, dass die Gehaltserhöhung keine Mehrkosten für ihn darstellt, sondern viel mehr ein Deal, da er schließlich gleichermaßen von der höheren Entlohnung profitiert.
Und dies funktioniert eben am besten mit einer durchdachten Vorbereitung und der Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken und Fähigkeiten.
Wie sollte das Gespräch eingeleitet werden?
Sind die ersten Vorbereitungen vollzogen, so kann der nächste Schritt folgen. Die Konfrontation mit dem Chef oder dem Vorgesetzten steht an. Die Initiative sollte vom Arbeitnehmer ergriffen und somit auch das umschwiegene Thema „Geld“ angesprochen werden. Hierfür eignet sich das jährlich oder halbjährlich bis quartalsweise stattfindende Mitarbeitergespräch am besten. Selbstverständlich kann auch ein separater Termin dafür vereinbart werden.
Was sich in der Vergangenheit bewährt hat, war die Formulierung von „Gehaltsanpassung“ anstelle der Bezeichnung „Gehaltserhöhung“.
Denn das Wort „Anpassung“ suggeriert, dass die eigenen Leistungen zugenommen haben und besser vergütet werden sollten, schließlich will sich keiner unter Wert verkaufen.
Eine Gehaltserhöhung hingegen klingt stets nach einer Forderung, die keine Gegenleistung mit sich bringt – auch wenn das in diesem Fall natürlich nicht der Tatsache entspricht. Letztendlich kommt es zwar auf dasselbe heraus, dennoch klingt der Begriff Anpassung deutlich charmanter und kann auch auf den Chef eine bessere Wirkung erzielen.
Natürlich sollte der Arbeitnehmer beim Verhandlungsgespräch stets sachlich, freundlich und ruhig bleiben. Selbstbewusstes Auftreten sollte natürlich inklusive sein, doch eine unterbewusste Arroganz wird besser nicht an den Tag gelegt, denn dies könnte langfristige Schäden für das Image des Arbeitnehmers mit sich ziehen. Anstatt lange um den heißen Brei herum zu reden und die eigentliche Absicht mit Geschwafel und unnötigen Details zu verkleiden, sollte so konkret wie möglich erläutert werden, was der Anlass des Gesprächs ist und welche(realistische) Gehaltsvorstellung gewünscht wird. Dabei darf ruhig eine tiefe Entschlossenheit mitschwingen.
Aller Voraussicht nach wird der Chef sich sodann nach den Gründen der angestrebten Gehaltsanpassung erkundigen. Hier kommt nun die im Voraus erledigte Vorbereitung ins Spiel. Im Idealfall wurden die Argumente in einer Leistungsmappe zusammengetragen und haben diese sachlich und griffbereit formuliert. Auch diesen sollten ohne unnötige Ausschweifungen, dafür aber überzeugend vorgetragen werden.
Wie hoch kann die Forderung ausfallen?
Im Durchschnitt sind Anpassungen in Höhe von drei bis zehn Prozent die Regel. Bei einem Jobwechsel – vor allem im Falle einer Abwerbung – können auch mal Gehaltssprünge in Höhe von 20 Prozent möglich sein. Dies ist jedoch kein Vergleichswert und sollte nicht als selbstverständlich gesehen werden.
Außerdem kann es Sinn machen, dem Chef für den Fall, dass dieser ablehnt, anstelle einer Gehaltserhöhung eine Alternative wie Home-Office oder Erfolgsprämien vorzuschlagen. Solche Optionen werden von Führungspersonen oftmals lieber bewilligt, da es sich um steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse handelt und als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Wann ist die Frage nach einer Gehaltserhöhung angemessen?
Grundsätzlich gilt: Lieber einmal zu wenig statt einmal zu viel nach einer Gehaltsanpassung fragen. Am besten sollten zwischen jeder Anfrage um die 12 bis 24 Monate liegen und vor allem mit angemessen Gründen einhergehen.
In Anbetracht der finanziellen „Forderung“ sollte auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens berücksichtigt werden.
Denn manchmal gibt es hier Gründe, die von einer Gehaltsverhandlung besser abraten. Dies könnte zum Beispiel der Abbau vieler Stellen sein oder das Verfehlen von wichtigen Jahresziele.
Folgende Ereignisse kündigen den richtigen Zeitpunkt für eine Gehaltsverhandlung an
Die bestandene Probezeit zum Beispiel ist ein Indiz dafür, dass der Arbeitnehmer den beruflichen Anforderungen gewachsen und für die besetzte Stelle bestens geeignet ist. Hier wäre eine kleine Gehaltserhöhung angebracht.
Beim regelmäßigen Mitarbeitergespräch, bei dem zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter Bilanz gezogen wird, werden ohnehin die erbrachten Leistungen, erreichte Ziele und anstehende Projekte beleuchtet. Wer gute Ergebnisse geliefert hat und auch weiterhin liefern wird, darf hier ruhig eine Gehaltserhöhung ansprechen.
Berufliche Veränderungen wie eine Beförderung, eine Versetzung und der Übergang vom befristeten zum unbefristeten Arbeitsvertrag. Eine Beförderung geht nicht zwingend mit einer Gehaltserhöhung einher, dennoch kann der Aufstieg auf der Karriereleiter ein Anlass für mehr Gehalt sein.
Wer bei der Beförderung nicht automatisch mit etwas mehr Gehalt belohnt wird, kann dies bei einer Beförderung in den Raum werfen. Auch die Versetzung, bei der der Mitarbeiter ein neues Aufgabengebiet erhält, darf mehr Gehalt verlangen. Wessen befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umgewandelt wird, der hat deutlich bewiesen, dass seine Arbeit guter Leistung war. Auch das spricht für eine Erhöhung des Gehalts.
Was, wenn der Chef nicht einwilligen möchte?
Bei wem der gewünschte Erfolg ausbleibt, der sollte keinesfalls in die Situation des Feilschens oder Nötigung geraten. Auch Drohungen wie die Kündigung sind hier nicht angebracht, denn mit diesem Erpressungsversuch versuchen es nur die Anfänger, die sich ihrem Wert nicht bewusst sind oder nicht dafür einstehen können.
Zumal sowieso kein einziger Chef auf diese Art von Verhandlung eingehen würde.
Dennoch darf natürlich geäußert werden, dass die derzeitige Gehaltssituation unzufrieden macht und auf dem Markt deutlich bessere Arbeitsbedingungen vertreten sind. Dies könnte der Gehaltserhöhung nämlich den Charakter einer sogenannten „Halteprämie“ verleihen. Denn auch wenn es nicht ausgesprochen wird, hat der Chef nach einer durch ihn abgelehnten Gehaltserhöhung die Sorge, dass ein wichtiger Mitarbeiter das Unternehmen verlassen könnte.