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Checkliste für den Autokauf: Worauf achten?

Checkliste für den AutokaufCheckliste für den Autokauf: Worauf achten? - Foto: © Natee Meepian #625533112 - stock.adobe.com

Ein Autokauf ist eine wichtige Entscheidung und zumeist mit hohen Kosten verbunden. Deshalb ist es ratsam, sich für die Kaufentscheidung genügend Zeit zu lassen und alle wichtigen Aspekte zu beachten.

Wahl eines geeigneten Fahrzeugmodells

Besondere Aufmerksamkeit gilt beispielsweise der Wahl eines geeigneten Fahrzeugs.

Kaufinteressenten sollten hinterfragen, welches Modell für sie in Betracht kommt und ob es ein Neuwagen oder Gebrauchtwagen sein soll.

Zudem gibt es verschiedene Optionen, um ein Auto zu kaufen. Mögliche Ansprechpartner sind Händler, Privatpersonen oder Verkäufer im Ausland. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Leasing, Finanzierungen oder eine Barzahlung zur Wahl. Während Neuwagen im Winter günstiger sind, ist der Sommer eine geeignete Jahreszeit für den Kauf eines Gebrauchtwagens.
Wer das richtige Fahrzeugmodell gefunden hat, kann mit einem Preisvergleich beginnen und im richtigen Moment den Zuschlag erteilen. Im Falle eines Besichtigungstermins sollten sich potentielle Käufer von einer fachkundigen Person begleiten lassen. Spezialisten können den Zustand der Kfz neutral und fachlich besser beurteilen.

Wahl eines geeigneten Fahrzeugmodells
Wahl eines geeigneten Fahrzeugmodells – Foto: © My Ocean studio #212736650 – stock.adobe.com

Vereinbarung eines Termins zur Probefahrt

Im Idealfall sollten Kaufinteressenten eine Probefahrt außerhalb der Stoßzeiten, bei Tageslicht und bei gutem Wetter durchführen. Es ist wichtig, zu dem Termin den Führerschein und Personalausweis mit sich zu führen.

Fahren Kaufinteressenten das Kfz selbst Probe, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung der Verkäufer zwar mögliche Schäden an Dritten. Eigens am Fahrzeug verursachte Schäden übernimmt die Police jedoch nicht. Eine andere Situation liegt vor, falls die Verkäufer eine Vollkaskoversicherung vereinbart haben. Für den Ernstfall ist es wichtig abzuklären, welche Vorgehensweise bei Selbstbeteiligung oder einem Verlust des Schadensfreiheitsrabatts ratsam ist.

Probefahrt vor Autokauf
Im Idealfall sollten Kaufinteressenten eine Probefahrt außerhalb der Stoßzeiten, bei Tageslicht und bei gutem Wetter durchführen – Foto: © industrieblick #77736070 – stock.adobe.com

Probefahrt – Wahl einer geeigneten Route

Für eine sinnvolle Testroute ist es wichtig, sich auf möglichst ruhige Straßen zu beschränken. Unterwegs haben Kaufinteressenten dann die Gelegenheit, etwaig aufkommende Geräusche wahrzunehmen und sich aufs Fahrgefühl zu fokussieren. Ergänzend ist es dennoch genauso wichtig, eine Autobahn oder Schnellstraße zu befahren.

Unterwegs sollten Autofahrer unter anderem überprüfen, wie sich das Fahrzeug beim Bremsen und Lenken verhält und wie gut das Kfz beim Lenken in der Spur bleibt.

Check-Up des Fahrzeugs

Eine Kontrolle über Einträge der Abgas- und Hauptuntersuchung ist ebenso wichtig wie ein Check-Up etwaiger Unfallschäden und Mängel. Ein Blick auf die Fahrzeugpapiere verrät, ob die eintragungspflichtige Betriebserlaubnis mit dem Kennzeichen sowie der Fahrgestellnummer übereinstimmt. Überprüfen Sie, ob die Bedienungsanleitung vorhanden ist und alle Inspektionen in den vorgegebenen Abständen durchgeführt wurden.

Weitere Aufmerksamkeit gilt etwaigen Rissen oder Beulen an Reifen oder Felgen sowie der Kontrolle der Karosserie auf Lackschäden, Rost oder Unfallspuren. Der Motor sollte mit Kühl- und Bremsflüssigkeit sowie Motoröl gefüllt sein.
Zudem sollten technische Bauteile wie Scheibenwischer, Beleuchtung, Außenspiegel, Schiebedach oder Fensterheber optimal funktionieren. Zusätzlich sollten der Kilometerstand und Gesamteindruck des Fahrzeugs stimmig sein.

Check-Up des Fahrzeugs
Check-Up des Fahrzeugs – Foto: © Ivan Traimak #513298406 – stock.adobe.com

Wissenswertes zur Preisverhandlung

Bereits vor der Preisverhandlung sollten sich potentielle Käufer über das Preisbudget im Klaren sein, dass nicht überschritten werden soll. Hat das ausgewählte Modell schwerpunktmäßig bestimmte Schwächen, können diese Mängel ein wichtiges Thema bei der Preisverhandlung sein.

Zu einem sachlichen, professionellen Auftreten gehört es dazu, ehrliches Interesse zu zeigen und dennoch nicht zu begeistert zu wirken.

Kaufinteressenten befinden sich vor allem dann in einer guten Verhandlungsbasis, falls Verkäufer das Kfz schon seit längerer Zeit veräußern möchten. Schlagen die Preisverhandlungen fehl, ist es sinnvoll, sich auf zusätzliche Leistungen wie einen Satz Winterreifen oder Gratis-Inspektionen zu einigen.

Details zum Abschluss des Kaufvertrags

Eine wichtige Voraussetzung für einen Fahrzeugkauf ist ein schriftlich abgeschlossener Kaufvertrag. Dieses Dokument sollte alle wichtigen Stammdaten zu Käufern und Verkäufern sowie Fahrzeugdaten wie den Hersteller, Fahrzeugtyp, den Kilometerstand, die Fahrzeugbriefnummer, den nächsten TÜV- und AU-Termin, den Tag der Erstzulassung sowie die Fahrzeugidentifizierungs-Nummer enthalten. Etwaige Zusatzinformationen über mögliche Mängel und Unfallschäden sind genau auflisten.

Der Kaufpreis ist ein ebenso fester Bestandteil des Kaufvertrags wie ein Verweis auf die einwöchige Ummeldepflicht des Käufers. Wurde ein Gebrauchtwagen nicht abgemeldet, geht die Police vom Verkäufer direkt auf den Käufer über.
Daraufhin haben Käufer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, um die Kfz-Police zu wechseln und sich nach einem Anbieter im Bereich Kfz Versicherungen umzuschauen, wie AdmiralDirekt. Zu guter Letzt muss der Vertrag durch Käufer und Verkäufer unterzeichnet werden.

Abschluss des Kaufvertrags
Eine wichtige Voraussetzung für einen Fahrzeugkauf ist ein schriftlich abgeschlossener Kaufvertrag – Foto: © Jokiewalker #625916291 – stock.adobe.com

Notwendige Dokumente zum Fahrzeugkauf

Für einen sicheren Fahrzeugkauf sind die nachfolgenden Dokumente und Gegenstände unerlässlich:

  1. Personalausweis
  2. Musterkaufvertrag samt Veräußerungsanzeige für Versicherung und Zulassungsstelle
  3. Verkaufsvollmacht (falls Fahrzeughalter und Verkäufer verschiedene Personen sind)
  4. Schlüssel bzw. Codekarten fürs Fahrzeug
  5. Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
  6. Scheckheft bzw. Serviceheft
  7. Bedienungsanleitung
  8. Bilder sowie Gutachten bei etwaigen Unfallschäden
  9. Wartungs- sowie Reparaturrechnungen
  10. Teilgutachten und Baugenehmigungen (falls vorhanden)
  11. Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. ABE

Maximale Sicherheit bei der Bezahlung

Wer bar bezahlen möchte, sollte nicht allein und nicht mit dem gesamten Geld zum Käufer fahren. Aus Sicherheitsgründen ist es besser, sich auf eine Anzahlung zu einigen, anschließend den Kaufvertrag aufzusetzen und die Restsumme erst bei Abholung zu bezahlen.
Einigen sich beide Parteien auf einen Ratenvertrag, muss das Kaufdatum zwingend korrekt eingetragen werden. Ansonsten verlieren Käufer ihr einwöchiges Rücktrittsrecht.

Maximale Sicherheit bei der Bezahlung
Maximale Sicherheit bei der Bezahlung – Foto: © RomanR #266342055 – stock.adobe.com

Wahl einer geeigneten Kfz-Versicherung

Bereits beim Autokauf sollten Kaufinteressenten die Beiträge für die Kfz-Police genau unter die Lupe nehmen.

Die Modelle wirken sich auf die Höhe der Beiträge ebenso aus wie der jeweilige Fahrzeugtyp.

Zulassung des Fahrzeugs

Nach dem Autokauf melden die frischgebackenen Fahrzeugbesitzer das Auto bei der Zulassungsstelle des Wohnortes an. Ist keine persönliche Anmeldung möglich, sollte ersatzweise eine andere Person mit der Zulassungsvollmacht beauftragt werden. Ist eine Überführung des Fahrzeugs erforderlich, bedarf es eines Kurzzeit-Kennzeichens.

Die Zulassung von einem Kurzzeit-Kennzeichen ist an jeder Zulassungsstelle möglich. Für die eigentliche Zulassung ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, der HU- und AU-Prüfbescheinigung sowie Zulassungsbescheinigung Teil I und II notwendig.
Ebenso wichtig ist die eVB-Nummer – die elektronische Versicherungsbestätigung. Firmen müssen zusätzlich ihre Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vorlegen. Möglicherweise ist ebenfalls das Kennzeichen erforderlich, falls das Kfz bislang in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war oder eine Reservierungsbestätigung vorliegt.