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Kostenfallen bei Roaming-Nutzung im Ausland

Kostenfallen bei Roaming-Nutzung im AuslandKostenfallen bei Roaming-Nutzung im Ausland - Foto: © DanRentea #276597132 - stock.adobe.com

Das Handy ist – kurz nach dem Auto – der Deutschen wertvollstes Gut. Da steht es außer Frage, dass es auch im Urlaub nicht groß auf die Seite gelegt wird, sondern Freunde und Familie stets auf dem Laufenden gehalten werden.
Doch nicht in jedem Land ist das ohne weiteres möglich. Wer nicht aufpasst, hat im Nu eine saftige Rechnung des Tarifanbieters im Briefkasten.

Das „Roam-like-at-home”-Prinzip

Innerhalb der EU hat man sich auf eine einheitliche Regelung geeinigt und diese seit Sommer 2017 umgesetzt. So fallen zumindest in EU-Ländern keine Roaming-Gebühren mehr an für das Telefonieren oder Surfen in diesen Ländern.

Die EU hat sich dabei am Roam-like-at-home-Prinzip orientiert: Es fallen im EU-Ausland die gleichen Kosten für SMS, Telefonie und mobile Daten an, wie es auch am eigenen Wohnort der Fall wäre.

Wer als Deutscher gerade in Frankreich unterwegs ist und über seinen Mobilfunkvertrag in das deutsche oder französische Netz telefoniert, simst oder surft, zahlt die Basisreise seines Mobilfunk-Tarifs.

Aber Achtung: Telefoniert dieser deutsche Mobilfunknutzer von Deutschland aus ins französische Netz, können möglicherweise Gebühren anfallen, denn Roam-like-at-home gilt nicht im eigenen Land. Gleiches ist der Fall, wenn sich der deutsche Mobilfunknutzer im französischen Netz befindet, dann jedoch nach Spanien telefoniert. Auch hier können Gebühren anfallen.
Damit diese allerdings nicht ins Unendliche schießen, hat die EU regulierend mit einem Kostendeckel eingegriffen. So dürfen pro Minute höchstens 19 Cent bei einem Telefonat berechnet werden, für eine SMS dürfen maximal 6 Cent anfallen. Der Roaming-Verordnung haben sich neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten auch Norwegen, Liechtenstein und Island angeschlossen.

Roam-like-at-home
Das „Roam-like-at-home”-Prinzip – Foto: © Antonioguillem #301010271 – stock.adobe.com

Wo lauern noch Kostenfallen?

Dennoch kann es passieren, dass nach dem Urlaub plötzlich hohe Roaming-Gebühren auf der Monatsrechnung stehen. Das kommt vor allem bei der Durchreise durch die Schweiz, in Grenzgebieten zum Nicht-EU-Ausland oder in beliebten Nicht-EU-Urlaubsländern wie Türkei oder Ägypten vor. In diesen Fällen sollte unbedingt vorher die Preisliste für Roaminggebühren des eigenen Mobilfunktarifs gecheckt und je nach dem das Daten-Roaming in den Einstellungen des Smartphones deaktiviert werden. Ansonsten kann es ganz schön teuer werden.

Zwar gehört Großbritannien seit dem Brexit nicht mehr zur EU und ist somit auch nicht mehr an die Roaming-Verordnung der Europäischen Union gebunden, dennoch hält sich das Vereinigte Königreich– zumindest vorläufig – noch immer an die Verordnung und kommt Nicht-Einheimischen sehr entgegen.

Kostenfallen beim Roaming
Dennoch kann es passieren, dass nach dem Urlaub plötzlich hohe Roaming-Gebühren auf der Monatsrechnung stehen – Foto: © Photoshooter #160205002 – stock.adobe.com

Keine Gebühren trotz Nicht-EU-Land?

Neben Großbritannien gibt es außerhalb der EU noch weitere Länder, die sich an die EU-weite Roaming-Verordnung halten und tariftechnisch gleichermaßen einzuordnen sind. So fallen zum Beispiel in Ländern oder Gebieten wie San Marino, Isle of Man, Andorra, die Vatikanstadt, Kanalinseln oder Überseegebieten der Karibik keine zusätzlichen Gebühren für Roaming an.

Das sollte jedoch vorsichtshalber vor jeder Reise überprüft werden, denn grundsätzlich fallen horrende Gebühren an, wenn die EU-Roaming-Verordnung nicht greift.

So können schon einmal mehrere Euro pro Minute bei einem Telefongespräch anfallen. Für das Surfen gibt es hingegen einen internationalen Kostendeckel. Wer im Nicht-EU-Ausland surft, muss maximal für Gebühren in Höhe von 59,90 € aufkommen.

Kostenfallen präventiv umgehen

Um diesen vermeidbaren Kosten aus dem Weg zu gehen, ist es definitiv empfehlenswert, stets vor Antritt der Reise die Konditionen des eigenen Mobilfunktarifs zu überprüfen. Insbesondere wenn eine Reise in ein Nicht-EU-Land ansteht, könnte es sogar sein, dass der Mobilfunkanbieter preiswerte Auslandsoptionen zum Dazubuchen anbietet. Dafür fallen zwar trotzdem zusätzliche Kosten an, jedoch längst nicht in dem Ausmaß wie es bei den automatischen Roaming-Gebühren der Fall wäre.

Eine andere Alternative wäre ein Smartphone-Detox. Im Zweifelsfall kann schließlich auch einfach mal etwas Abstand vom Smartphone genommen und der Kontakt zu Familien und Freunden im Heimatland auf das Mindeste beschränkt werden.
Für Dauer-Reisende könnte sich möglicherweise auch eine lokale Sim-Karte rentieren. In der heutigen Zeit verfügen die meisten Smartphones über einen Dual-Sim-Karten-Slot, sodass gleich zwei Sim-Karten genutzt werden können.

Vor Reise Mobilfunktarif überprüfen
Um vermeidbaren Kosten aus dem Weg zu gehen, ist es definitiv empfehlenswert, stets vor Antritt der Reise die Konditionen des eigenen Mobilfunktarifs zu überprüfen – Foto: © Maridav #169358776 – stock.adobe.com

Sonderfall Flugzeug oder Kreuzfahrt

Im Flugzeug oder auf dem Kreuzfahrtschiff sieht die Situation nochmal etwas anders aus, denn dort gelten andere Bedingungen als „auf dem Boden“.

Beides fällt nicht in den Geltungsbereich der Roaming-Verordnung, sodass Verbraucher hier ebenfalls in eine Kostenfalle tappen könnten, wenn sie an Bord surfen, telefonieren oder SMS-Nachrichten versenden.

Die Roaming-Verordnung geht in die zweite Runde

Die derzeit noch geltende Roaming-Verordnung der EU wäre mit Ablauf des Kalendermonats Juni in diesem Jahr ausgelaufen.
Allerdings haben sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat einer Verlängerung der Gebührenverordnung zugestimmt, sodass die EU-weiten Regelungen bezüglich der Roaming-Gebühren gemäß dem „Roam like at home“-Prinzip auch noch für die kommenden zehn Jahre, sprich bis ins Jahr 2032 gelten werden.