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Wie teuer ist ein guter Schädlingsbekämpfer?

SchädlingsbekämpferWie teuer ist ein guter Schädlingsbekämpfer? - Foto: © Karin & Uwe Annas #118007967 - stock.adobe.com

Mit einem Schädlingsbefall im Haus oder der Wohnung ist nicht zu spaßen. Egal, ob Insekten oder Nagetiere, in allen Fällen sollte in Kammerjäger eingesetzt werden, der den Befall durch die Schädlinge nachhaltig und erfolgreich bekämpfen kann. Ein Schädlingsbekämpfer vom Fach kann dank seines fundierten Wissens über die Ausbreitung und die Verhaltensweisen der Schädlinge den betroffenen Wohnraum effektiv reinigen und vor einem erneuten Befall bewahren. Die Kosten für diese Dienstleistungen variieren allerdings stark. Denn diese hängen nicht nur von der Region ab, sondern allem voran auch von der Art des Befalls, dessen Ausmaß, der tragenden Maßnahmen und der eingesetzten Mittel sowie der zu reinigenden Fläche. Teilweise sind für die Bekämpfung eines Schädlingsbefalls auch mehre Einsätze nötig, was in der Summe für höhere Gesamtkosten spricht.
Als Anhaltspunkt lässt sich jedoch sagen, dass man für einen Einsatz im Durchschnitt zwischen 100 € und 200 € zahlt, was in der Regel zur erfolgreichen Beseitigung eines leichten Befalls bereits ausreicht.

Die Art des Befalls ist entscheidend

Die folgende Tabelle gibt einen ersten groben Überblick, über die möglichen Kosten, die beim Einsatz eines Schädlingsbekämpfers anfallen können:

SchädlingsbefallAnzahl der im Durchschnitt benötigten EinsätzeUngefähre Kosten
Flöhe1100,- bis 150,- Euro
Bettwanzen3-8ab 200,- Euro
Mäuse3100,- bis 250,- Euro
Ratten2-5&150,- bis 500,- Euro
Marder1ab 200,- Euro
Motten270,- bis 400,- Euro
Wespen / Hornissen150,- bis 200,- Euro

Das Umsiedeln von Wespen- oder Hornissennestern ist der Umsetzung wesentlich unkomplizierter als das Einfangen und Beseitigen eines sich bereits eingenisteten Marders oder einer Rattenkolonie, was unter anderem die starken Preisschwankungen rechtfertigt.
Als Faustrege gilt deshalb: Je diffuser sich ein Befall der Schädlinge gestaltet, umso höher fallen letzten Endes die finanzielle Aufwendung für den Einsatz des Schädlingsbekämpfers aus.

Es lohnt sich, bei mehreren Anbietern anzufragen und ein unverbindliches Angebot einzuholen.

Auch kann auf diese Weise bereits die Spreu vom Weizen getrennt werden, denn wer als Schädlingsbekämpfungsfirma bereits am Telefon einen Festpreis nennen will, ohne sich eigens mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut gemacht zu haben, deutet auf ein eher unseriöses Unternehmen hin. So sollte nämlich zumindest eine kostenlose Objektbegehung angeboten werden, die man als Betroffener auch unbedingt wahrnehmen sollte. Ohne die Lage des Schädlingsbefalls selbst zu kennen, lässt sich in der Regel kein realistischer Preis festmachen.

Schädlingsbekämpfer in Wohnung
Die Art des Befalls ist entscheidend – Foto: © yurakrasil #298910734 – stock.adobe.com

Daraus setzen sich die Kosten zusammen

Für seinen Einsatz verlangt der Schädlingsbekämpfer gutes Geld. Pauschal lässt sich zwar nicht sagen, mit wie viel Euro man für die Bekämpfung eines Schädlingsbefalls rechnen muss.

Jedoch lassen sich die Faktoren benennen, die den Preis deutlich beeinflussen.  Dazu gehören die Art des Ungeziefers, das Ausmaß des Befalls sowie die Größe der betroffenen Fläche, die Mittel, die zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden müssen sowie die örtliche und bauliche Situation vor Ort. Einige Dienstleister berechnen übrigens auch die Anfahrt zum Einsatzort, weshalb es jederzeit von Vorteil ist, wenn sich die Sache lediglich ein ortsansässiger Schädlingsbekämpfer ansieht, um nicht auf enormen Kosten für den Anfahrtsweg sitzen zu bleiben.

Kammerjäger
Pauschal lässt sich schwer sagen, mit wie viel Euro man für die Bekämpfung eines Schädlingsbefalls rechnen muss – Foto: © Elnur #258380829 – stock.adobe.com

Woran man einen guten Kammerjäger erkennt, der sein Geld wert ist

An verschiedenen Faktoren lässt sich bereits im Voraus bei der Suche nach einem geeigneten Schädlingsbekämpfer feststellen, ob man dem Dienstleister Vertrauen schenken kann oder nicht. Es sollte zum einen überprüft werden, ob sich der Betrieb im offiziellen Verzeichnis der Fachbetriebe oder aber in der Liste des Deutschen Schädlingsbekämpfer Verbands (DVS) befindet.

Auch verbindliche Festpreise am Telefon deuten auf seriöse Betriebe hin.

Sollten bereits keine feste Summen oder nur „ab“ Preise am Telefon genannt oder damit auf dem Internetauftritt geworben werden, ist es ratsam, die Finger davon zu lassen. Denn ein erfahrener und vertrauenswürdiger Kammerjäger definiert maximal einen plausiblen Kostenrahmen, in welchem sich der Aufwand zur Bekämpfung der Schädlinge bewegen könnte. Außerdem sollte in jedem Fall in einem Kostenvoranschlag bereits die Mehrwertsteuer mit einberechnet sein.

Wer sich im Internet auf die Suche nach einem geeigneten Schädlingsbekämpfer macht, sollte Ausschau nach einem Impressum halten, welches neben dem vollen Namen der Firma auch den Unternehmenssitz, die gültige Steuernummer und im besten Fall auch eine Festnetz-Nummer zur Kontaktaufnahme enthalten sollte. Auf Nummer sicher geht man jedenfalls, wenn die Internetseite des Anbieters über ein Logo mit Siegel verfügt, denn diese Siegel sind eine offizielle Bestätigung dafür, dass die Institution auch wirklich mit dieser Zertifizierung ausgezeichnet wurde.
Aber Achtung: Die für ein Internetauftritt verwendeten Siegel sollten unbedingt auf ihre Existenz und Aussagekraft überprüft werden. Einige Scheinbetriebe scheuen vor Fake-Zertifizierungen nicht zurück.

Schädlingsbekämpfer im Einsatz
An verschiedenen Faktoren lässt sich bereits im Voraus bei der Suche nach einem geeigneten Schädlingsbekämpfer feststellen, ob man dem Dienstleister Vertrauen schenken kann oder nicht – Foto: © Andrey Popov #181137103 – stock.adobe.com

Wer als Kammerjäger eine kostenlose Objektbesichtigung anbietet, hat sich auf jeden Fall einen Pluspunkt verdient. Denn dabei kann direkt besprochen werden, wie der Einsatz aussehen wird, welche Mittel und Maßnahmen zum Einsatz kommen.

Auch ein wichtiges Indiz: Die Bezahlung auf Rechnung. Ein seriöser Kammerjäger wird keine Geldleistung im Voraus verlangen, auch die Bezahlung „cash auf die Hand“ sollte keinesfalls eingegangen werden. Hingegen sollte man eine ordentliche Rechnung ausgestellt bekommen, die eine vollständige Anschrift des Betriebs inklusive des Namens enthält und mit der Steuernummer, dem Namen des Gerichts für die Handelsregistereintragung und die Registernummer ausgeschmückt ist.