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Sollten Paare vor der Ehe einen Ehevertrag abschließen?

EhevertragSollten Paare vor der Ehe einen Ehevertrag abschließen? - Foto: © Elnur #209459959 - stock.adobe.com

Wer heiratet, geht normalerweise den Bund der Ewigkeit ein. Doch in vielen Fällen zerbricht das abgelegte Eheversprechen bereits vor dem Lebensende. Auf jede zweite Ehe folgt in Deutschland mit der Zeit die Scheidung.
Kein Wunder, dass immer mehr Liebende zum Ehevertrag tendieren, bevor das Ja-Wort gesprochen wird.

Wozu überhaupt einen Ehevertrag?

Promis machen sich das schon lange zu Nutze, noch immer ist in manchen Köpfen deshalb der Gedanke verankert, dass ein Ehevertrag nur etwas für Reiche und Wohlhabende ist. Außerdem hat es nicht gerade den romantischsten Beigeschmack, vor der Hochzeit schon über den unwahrscheinlichen Fall einer Scheidung zu sprechen und die Fronten zu klären.

Dennoch empfiehlt es sich, schon vor der Ehe über die finanziellen Angelegenheiten zu einigen.

Andernfalls könnte es im Falle einer Scheidung zu bösen Überraschungen kommen, denn die gesetzlichen Vorgaben sind sehr pauschal und mittlerweile auch überholt. Ein Ehevertrag könnte Abhilfe schaffen, indem er nach einem Beziehungsende die gerechte Aufteilung des jeweiligen Eigentums regelt.

Sinn eines Ehevertrages
Wozu überhaupt einen Ehevertrag? – Foto: © Animaflora PicsStock #198472067 – stock.adobe.com

Die Regelung des Zugewinns

Für Ehepaare tritt mit dem Moment der Eheschließung die Regelung der sogenannten Zugewinngemeinschaft in Kraft. Als Zugewinn wird die Differenz zwischen dem Vermögen zum Zeitpunkt der standesamtlichen Eheschließung und dem Vermögen zum Zeitpunkt eines zugestellten Scheidungsantrags bezeichnet. In der Praxis bedeutet das, dass sämtliches erwirtschaftetes Geld geteilt werden muss, egal, wer es erwirtschaftet hat.
Da Ehefrauen früher für den Haushalt und die Kinder sorgten und keine Möglichkeit hatten, eigenes Einkommen zu generieren, diente diese Regelung der finanziellen Absicherung der Ehefrauen im Falle einer Scheidung. Diese Regelung existiert bis zum heutigen Tage.

Zugewinngemeinschaft Ehe
Für Ehepaare tritt mit dem Moment der Eheschließung die Regelung der sogenannten Zugewinngemeinschaft in Kraft – Foto: © graja #96768151 – stock.adobe.com

Welche Optionen stehen zum Zugewinnausgleich alternativ zur Verfügung?

Eine Alternative dazu ist die sogenannte Gütertrennung. Bei diesem Modell kann durch die Eheleute vertraglich festgehalten werden, dass die Partner trotz Eheschließung finanziell unabhängig bleiben.

Bedeutet also, dass beide Ehepartner ihr individuelles Vermögen besitzen und behalten, egal, was in die Ehe gebracht und während der Ehe erwirtschaftet wurde.

Im Falle einer Scheidung gibt es bei diesem Modell auch keinen Zugewinnausgleich. Daneben können auch andere Einigungen vertraglich festgehalten werden. Sollten solche Vertragsklauseln jedoch einen der beiden Partner unverhältnismäßig benachteiligen, so gilt der Vertrag als unwirksam.

Der Sinn eines Ehevertrags

Um etwaige Schwierigkeiten dieser Art zu vermeiden, stellt der Ehevertrag eine gute Lösung dar. Er bietet sich nicht nur für Wohlhabende an, sondern auch für Normalverdiener, besonders in Ehen, in denen beide Partner sich unabhängig voneinander ein finanzielles Standbein aufgebaut haben. Der Ehevertrag sorgt dafür, dass keiner der beiden Partner im Falle einer Scheidung finanziell benachteiligt werden könnte, indem bereits im Voraus das Anfangsvermögen festgelegt wird.

So kommt es im Nachgang einer Scheidung nicht zu Unstimmigkeiten, wer wie viel Vermögen in die Ehe gebracht hat. Im Ehevertrag ist es sodann möglich, Abweichungen vom gesetzlich vorgeschriebenen Zugewinn vorzunehmen.
Darüber hinaus kann der durch eine Erbschaft oder ein Betriebsvermögen erfolgte Zugewinn ausgeklammert werden. Im Ehevertrag können dann auch weiterführend Angelegenheiten, die den Unterhalt oder die Altersvorsorge betreffen, geregelt werden.

Ehevertrag eine gute Lösung
Der Ehevertrag sorgt dafür, dass keiner der beiden Partner im Falle einer Scheidung finanziell benachteiligt werden könnte – Foto: © Animaflora PicsStock #198472009 – stock.adobe.com

In welchen Fällen ist ein Ehevertrag hinfällig?

Für junge Paare, die noch am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen und einen gemeinsamen Kinderwunsch teilen, ist ein solcher Ehevertrag in der Regel nicht notwendig. Steht ein Kinderwunsch im Raum, so wird zwangsläufig einer der beiden Partner finanziell zurückstecken müssen. Damit dieser im Falle einer Scheidung vor einer finanziellen Existenzkrise geschützt ist, sorgen die gesetzlichen Regelungen für einen fairen Ausgleich – immerhin hat derjenige Partner Abstriche für die gemeinsame Ehe in Kauf genommen und aus einem guten Grund auf die Erwirtschaftung finanzieller Mittel verzichtet.

Auch die Aussicht auf eine Erbschaft liefert keine Notwendigkeit für den Abschluss eines Ehevertrags, denn ein Erbe oder eine Schenkung wird nicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung aufgeteilt. Einzig im Falle einer Immobilie, die während der Ehejahre immens an Wert zugenommen hat, wäre diese Wertsteigerung finanziell durch den vermögenden Partner auszugleichen.