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Altersvorsorge – So lässt sich die eigene Rente aufbessern

AltersvorsorgeAltersvorsorge – So lässt sich die eigene Rente aufbessern - Foto: © Jürgen Fälchle #285247094 - stock.adobe.com

Die gesetzliche Rente fällt in der Regel nicht besonders großzügig aus. Im Schnitt erhält ein Rentner in Deutschland 982 Euro. Frauen erhalten etwa 35 % weniger Rente als Männer. Je mehr in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde, umso höher ist später auch die Rente. Mit einigen legalen Tricks und der Einhaltung von Fristen lässt sich die Altersvorsorge noch optimieren.

Wahl des richtigen Zeitpunkts für den Renteneintritt

Die Regelaltersgrenze, ab der ein Anspruch auf die Regelaltersrente besteht, steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Personen, die 1958 geboren worden sind, müssen bis zum Alter von 66 Jahren arbeiten. Für Personen mit Geburtsjahr 1964 oder höher liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren. Wer früher in Rente gehen will, muss in der Regel mit Abschlägen rechnen.

Spätestens mit 55 Jahren sollte man sich Gedanken darüber machen, zu welchem Zeitpunkt der Renteneintritt stattfinden soll.

Wer noch über das Regelalter hinaus arbeitet, erhält einen Zuschlag auf die Altersvorsorge. In der Regel bringt jeder Monat, den man später in Rente geht, 0,5 Prozent mehr Rente ein.

Wahl des richtigen Zeitpunkts für den Renteneintritt
Wahl des richtigen Zeitpunkts für den Renteneintritt – Foto: © bluedesign #236256449 – stock.adobe.com

Versichertenverlauf kontrollieren und Lücken füllen

Häufig kommt es vor, dass sich Lücken im Versichertenverlauf finden, welche sich beispielsweise durch die Schulzeit oder Kindererziehungszeiten ergeben. Die Kontrolle der gespeicherten Daten im Versicherungsverlauf ist auf jeden Fall lohnenswert. Wer solche Lücken findet, kann sie durch Zeugnisse oder andere Dokumente füllen. Durch das Schließen der Lücken lässt sich mehr Geld in die Rentenkasse einbringen.

Fehlmonate nachzahlen

Schulausbildungen werden maximal mit acht Jahren als Anrechnungszeiten anerkannt. Bis zum 45. Lebensjahr können freiwillige Beiträge für Lücken aufgrund von Schul- und Studienzeiten, die nicht mehr als Anrechnungszeiten anerkannt werden, in die gesetzliche Rentenversicherung nachgezahlt werden. Diese wirken sich rentenerhöhend aus und damit lassen sich zudem Wartezeiten bis zur Rente verkürzen.

Schulausbildungen als Anrechnungszeiten
Schulausbildungen werden maximal mit acht Jahren als Anrechnungszeiten anerkannt – Foto: © Me studio #306934182 – stock.adobe.com

Private Zusatzrenten

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit zur privaten Pensionsversicherung. Die staatlich geförderte Riester-Rente ist die bekannteste und kostet mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens. Die Versicherung lohnt sich vor allem für Menschen mit Kindern, die Anspruch auf Kindergeld haben. Neben der Riester-Rente gibt es noch die Wohn-Riester.

Hierbei können staatliche Zuschüsse zum schnelleren Abzahlen einer selbst bewohnten Immobilie genutzt werden.

Es gibt zudem ein großes Angebot an privaten Rentenversicherungen, die sich in Qualität und Preis unterscheiden. Diese sind allerdings häufig vom Finanzmarkt abhängig und bei einem Einbruch kann die Altersvorsorge schrumpfen.

Es empfiehlt sich somit im Vorfeld ausführlich über die verschiedenen Varianten zu informieren um die Rentenleistung aufzustocken. Je frühzeitiger damit begonnen wird, desto geringer sind die Beiträge, welche dafür nötig sind. Dies wird auch bei einer Altersvorsorgeplanung auf Seiten wie Finanzen.de ersichtlich. In die Betrachtung zur Rentenleistung können natürlich auch weitere Einkunftsarten einbezogen werden, welche in der Rentenzeit zur Verfügung stehen. Ein Beispiel hierfür ist eine vermietete Immobilie, welche auch in der Rente weiter gehalten werden soll und somit die Einkünfte aufstockt. Wichtig hierbei ist jedoch nicht den vollen Mietbetrag dafür einzurechnen, da ausreichend Puffer für Instandhaltungen und Reparaturen sowie weitere Aufwendungen im Rahmen der Vermietung zur Verfügung stehen müssen.

Abschlagsausgleich als freiwillige Einzahlung

Offiziell ist es nicht mehr möglich die eigene Rente durch freiwillige zusätzliche Einzahlungen in die Rentenkasse aufzustocken. Doch mit einem legalen Trick ist es trotzdem möglich. Viele Menschen wollen früher in Rente gehen und müssen dafür Abschläge in Kauf nehmen. Diese können durch freiwillige Einzahlungen wieder ausgeglichen werden.
Dazu gibt man bei der Rentenversicherung an, zu beabsichtigen, früher in Rente zu gehen. An diese Entscheidung ist allerdings keiner gebunden, sodass man sich später doch noch gegen den früheren Rentenbeginn entscheiden kann. Die freiwillig geleisteten Einzahlungen bleiben aber erhalten und steigern die Rente.

Flexi-Rente

Seit 2017 gibt es die sogenannte Flexi-Rente. Mit dieser können Menschen, die früher in den Ruhestand gehen leichter Geld dazuverdienen, ohne eine drastische Kürzung der Rente in Kauf nehmen zu müssen.

Die bisherige Grenze von 450 Euro im Monat ist nun flexibler.

Wer über das gesetzliche Ruhestandsalter hinaus im Job bleibt, kann die Rentenansprüche weiter erhöhen, selbst wenn ein Teil der Rente bereits ausgezahlt wird.

Flexi-Rente
Mithilfe der Flexi-Rente können Menschen, die früher in den Ruhestand gehen leichter Geld dazuverdienen, ohne eine drastische Kürzung der Rente in Kauf nehmen zu müssen – Foto: © S. Engels #124373168 – stock.adobe.com

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine effektive Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge dar. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betriebsrente. Hierzu darf ein Teil des Gehalts für die Betriebsrente zurückgelegt werden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge, die bei der Entgeldumwandlung gespart werden, in den Vertrag des Arbeitnehmers zu zahlen.

Minijob zur Erhöhung der späteren Rente

Durch einen Minijob zusätzlich zur eigentlichen Beschäftigung lässt sich die spätere Rente aufbessern.

Der Minijob ist steuer- und abgabenfrei, aber rentenversicherungspflichtig.

Somit lässt sich die Rente damit pro Jahr um etwa 4 Euro erhöhen. Der Minijob eignet sich gut für Schüler und Studenten, um Rentenzeiten anzusparen, aber auch für Versicherte, denen für die 45 Jahre Wartezeit noch Kalendermonate an Beitragszeiten fehlen.

Private Erwerbsunfähigkeitsrente

Viele Menschen denken bei der Rente nur daran, sich im Alter abzusichern. Doch auch der Fall der Erwerbsunfähigkeit sollte bedacht werden. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt in diesem Fall nur einen sehr geringen Betrag. Daher sollte man sich so früh wie möglich Gedanken über eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung machen.