Finanzen

Für wen die Steuererklärung Pflicht ist

Für wen die Steuererklärung Pflicht istFür wen die Steuererklärung Pflicht ist - Foto: © MarcelS #20783697 - stock.adobe.com

Steuern gehören in Deutschland zum Alltag wie die Butter auf das Brot. Neben den auffälligen Steuern wie Kfz- oder Grundsteuer gibt es auch eher unauffällige Steuern, die anfallen und von uns bezahlt werden, ohne dass es uns zwingend auffallen muss.
Dazu zählen zum Beispiel die Vergnügungs-, Hunde-, Mehrwert- und die Umsatzsteuer. Eine Steuer, die aber vor allem den Arbeitnehmern auffällt, ist die Einkommensteuer.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer wird fällig, sobald man in Deutschland mehr als 450 € verdient.

Die Höhe der Steuer unterscheidet sich dabei von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer, denn sie bemisst sich an der Höhe des Jahreseinkommens.

Obwohl also eigentlich erst am Ende eines jeden Jahres auf der Hand liegt, wie viel Einkommensteuer man tatsächlich abgeben muss, wird einem bereits unter dem Jahr ein gewisser Betrag vom Lohn oder Gehalt abgezogen, da das Finanzamt nur ungern auf diese horrenden Summen an Steuergeldern wartet. Arbeitnehmer müssen als Steuerzahler sozusagen in Vorleistung treten. Dies erfolgt in Form der sogenannten Lohnsteuer.
Die Lohnsteuer ist damit nichts anderes als die Einkommensteuer. Der kleine, aber Unterschied liegt darin, dass die Einkommensteuer die Steuerart beschreibt und die Lohnsteuer die Art der Erhebung definiert. Die Lohnsteuer ist quasi die in Raten erfolgende monatliche Vorauszahlung der jährlichen Einkommensteuer.

Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird fällig, sobald man in Deutschland mehr als 450 € verdient | stock.adobe – © Proxima Studio #244178317

Ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht?

Ein Großteil der Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung machen und abgeben, da es sich in den meisten aller Fälle um steuerpflichtige Einnahmen handelt. In einigen wenigen Ausnahmen ist man jedoch von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit, dazu später mehr. Da in der Regel aber durch die regelmäßige (und großzügige) Abgabe der Lohnsteuer die Steuerschuld gedeckt sein dürfte, sind die Arbeitnehmer in vielen Fällen von der Steuerpflicht befreit, denn die entsprechende Steuerklasse sorgt dafür, dass man nicht zu wenig Steuern bezahlt.

Aber Achtung: Nur weil man nicht zwingend eine Steuererklärung abzugeben hat, heißt das nicht, dass eine solche sich nicht lohnen würde. Oftmals kann man sich damit nämlich eine ordentliche Summe an Geld zurückholen, welches vom Staat im Voraus zu viel berechnet wurde. In den meisten Fällen lohnt sich die investierte Zeit, da man mit einer zufriedenstellenden Steuererstattung rechnen darf.

Ob man nun zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist oder nicht, darüber sollte man sich unbedingt rechtzeitig informieren, denn das Finanzamt versendet nicht immer eine Aufforderung zur Abgabe.

Abgabe einer Steuererklärung
Ein Großteil der Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung machen und abgeben, da es sich in den meisten aller Fälle um steuerpflichtige Einnahmen handelt | stock.adobe – © RomanR #192878728

Abgabepflicht für die Steuererklärung? – Eine Checkliste

Abgabepflicht ist:

  • Wer Einkünfte in Höhe von mindestens 410 Euro aus anderen Einnahmearten erhalten hat (dies können selbständige, freiberufliche, gewerbliche Tätigkeiten, sowie Renten oder Vermietungen sein)
  • Wer zur gleichen Zeit bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war, sodass für beide Gehälter eine getrennte Lohnsteuer erfolgte
  • Wer irgendeine Art von Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezogen hat
  • Wer einen Freibetrag für Kinder oder Fahrtkosten hat eintragen lassen und mehr als 11.900 Euro im Jahr verdient hat
  • Wer verheiratet ist und mit seinem/seiner Ehegatten/-in in der Steuerklasse IV angesiedelt ist bzw. sich Person A in der Steuerklasse V und Person B in der Steuerklasse IV befindet
  • Wer eine einmalige, ermäßigt besteuerte Zahlung als Vergütung einer mehrjährigen Tätigkeit oder eine Entschädigungszahlung im Sinne einer Abfindung erhalten hat
  • Wer aufgrund eines Arbeitgeberwechsels auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile „Großbuchstaben“ ein „S“ eingetragen bekommen hat
  • Wer einen Verlustvortrag aus Vorjahren begleichen muss
  • Wer mehr als 801 Euro Kapitalerträge ohne abgeführte Abgeltungssteuer eingenommen hat
  • Wer eine eindeutige Aufforderung vom Finanzamt erhalten hat

Deadline ist der 31. Juli!

Wer zu den Steuerzahlern gehört, die wohl oder übel eine Steuererklärung abgeben müssen, muss diese für gewöhnlich bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres eingereicht haben. Fällt der 31. Juli auf ein Wochenende (wie es zum Beispiel im Jahr 2022 der Fall sein wird), so gilt als Fristende der nächste Werktag – in diesem Fall der 01. August.

Besondere Abgabefristen gelten für jene, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erledigen lassen.

In diesen Fällen verlängert sich die Frist bis zum letzten Kalendertag des Februars im übernächsten Jahr – sprich für das Steuerjahr 2021 würde die Frist bis zum 28. Februar 2023 laufen. Wer hingegen freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchte, hat deutlich weniger Zeitdruck. Freiwillige Steuerklärungen können nämlich bis zu vier Jahr danach noch eingereicht werden!

Steuererklärung abgeben
Wer zu den Steuerzahlern gehört, die wohl oder übel eine Steuererklärung abgeben müssen, muss diese für gewöhnlich bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres eingereicht haben | stock.adobe – © Gina Sanders #181634245

Lohnt sich die freiwillige Steuererklärung?

Auch wenn die Bearbeitung der Steuererklärung viel Nerven, Aufwand und vor allem Zeit kostet: Es lohnt sich! Die Abgabe der Lohnsteuer im Voraus wird in der Regel deutlich höher berechnet als die Steuerlast tatsächlich ist.
Außerdem können in einer Steuerklärung Krankheitskosten, Fahrtkosten für Arbeitswege und Ausgaben für Home-Office abgesetzt werden, was die Chance auf eine Rückerstattung deutlich erhöht. Laut Berechnungen des statistischen Bundesamtes bekommen deutsche Arbeitnehmer durch die Abgabe einer Steuererklärung im Schnitt etwa 1.051 Euro zurück. Das ist für manche die Hälfte eines Monatsgehalts und im Grunde genommen ein exzellenter Anreiz, einen Samstagmittag dafür zu opfern.