Seit seiner Einführung 2015 hat der Mindestlohn die Arbeitswelt in Deutschland verändert. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind betroffen und das Thema wird aus gutem Grund heiß diskutiert. An sich ist der Mindestlohn eine gute Sache, da er Lohndumping verhindern und das Leben von Arbeitnehmern verbessern soll. Trotzdem ist es sinnvoll, sich näher mit dem Thema zu befassen. Wie bei anderen Dingen im Leben gibt es zwei Seiten.
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung des Mindestlohns seit 2015
Bei seiner Einführung lag der Mindestlohn in Deutschland bei 8,50 Euro pro Stunde. Im Folgenden die Entwicklung seit 2015:
- Seit dem 01.01.2015: 8,50 Euro pro Stunde
- Seit dem 01.01.2017: 8,84 Euro pro Stunde (+4 %)
- Seit dem 01.01.2019: 9,19 Euro pro Stunde (+4 %)
- Seit dem 01.01.2020: 9,35 Euro pro Stunde (+1,7 %)
- Seit dem 01.01.2021: 9,50 Euro pro Stunde (+1,6 %)
- Seit dem 01.07.2021: 9,60 Euro pro Stunde (+1,1 %)
- Seit dem 01.01.2022: 9,82 Euro pro Stunde (2,3 %)
- Seit dem 01.07.2022: 10,45 Euro pro Stunde (+6,4 %)
- Seit dem 01.10.2022: 12,00 Euro pro Stunde (+14,8 %)
Damit ist der Mindestlohn seit 2015 um 41,2 % gestiegen. Bis zum 30. Juni 2023 ist ein weiterer Vorschlag der Mindestlohnkommission möglich. Das bedeutet, dass es in diesem Jahr keine erneute Erhöhung gibt. Mit der nächsten Erhöhung ist frühestens Anfang 2024 zu rechnen.
Höhere Mindestlöhne für bestimmte Branchen
Bei bestimmten Branchen ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn höher. Nehmen wir als Beispiel den Bereich der Gesundheit. Lange wurde kritisiert, dass Pflegekräfte zu wenig Geld für ihre Arbeit bekommen – angesichts der hohen Belastung mehr als berechtigt. Das hatte zur Folge, dass am 01.09.2022 erstmals ein Branchenmindestlohn eingeführt wurde:
- 13,70 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitskräfte
- 14,60 Euro pro Stunde für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung
- 17,10 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte
Daraufhin folgten zum 01.05.2023 und zum 01.12.2023 zwei weitere Erhöhungen: Seit dem 01.12.2023 beträgt der Mindestlohn für Pflegekräfte:
- 14,15 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitskräfte
- 15,25 Euro pro Stunde für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung
- 18,25 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte
Neben Pflegekräften gibt es noch weitere Berufe, die von branchenspezifischen Mindestlöhnen profitieren. Zu ihnen gehören unter anderem Elektrohandwerker, Gerüstbauer, Lackierer, Maler und Schornsteinfeger.
Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn
Zwar ist der Mindestlohn gesetzlich vorgeschrieben, aber es gibt Ausnahmefälle, in denen er nicht gültig ist. So müssen Unternehmen beispielsweise für Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren oder Praktikanten keinen Mindestlohn zahlen.
Eine weitere Besonderheit stellt der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose dar. Während der ersten sechs Monate haben Langzeitarbeitslose keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Auswirkungen des Mindestlohns auf die Lohnkosten der Arbeitgeber
Seit der Einführung des Mindestlohns sind die Lohnkosten der Arbeitgeber gestiegen. Das hatte eine Reihe von Auswirkungen.
Viele Unternehmen waren gezwungen, Mitarbeiter zu entlassen und die Preise für Dienstleistungen oder Produkte anzuheben. Inzwischen liegt die Kaufkraft Deutschlands hinter Österreich.
Ob das auch mit der Erhöhung des Mindestlohns zusammenhängt, lässt sich schwer sagen. Dasselbe gilt für die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland. Im Endeffekt gibt es mehrere Gründe für beide Entwicklungen.
Fazit: Mindestlohn bleibt ein zweischneidiges Schwert
Es steht außer Frage, dass der Mindestlohn das Leben vieler Menschen verbessert hat. Seit der Mindestlohn am 01.10.2022 von 10,45 Euro auf 12,00 Euro angestiegen ist, blicken viele Arbeitnehmer optimistischer in die Zukunft. Das ist verständlich, aber auch die negativen Auswirkungen des Mindestlohns dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Die Abwanderung von Unternehmen, potenzielle Jobverluste und Preiserhöhungen bei Dienstleistungen oder Produkten sind einige Nachteile. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Politik diese Herausforderungen angehen wird. Vielleicht ist es für unsere Wirtschaft sogar besser, dass es 2023 keine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns gibt.