Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat eine Reform des deutschen Bergrechts angekündigt. Das aktuelle Bergrecht verhindert den Abbau von Rohstoffen und wird von der Industrie kritisiert. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern.
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Reform des Bergrechts soll Erleichterungen bei der Rohstoffproduktion in Deutschland bringen
Bei einem Besuch einer Abbaustätte in Sachsen-Anhalt kündigte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine Reform des Bergrechts in Deutschland an. Das Bundeswirtschaftsministerium will sich mit allen beteiligten Ministerien zusammensetzen.
Die Ministerin besuchte das größte deutsche Kalibergwerk in Zielitz, das vom deutschen Rohstoffunternehmen K+S betrieben wird. Bei Kali handelt es sich um natürliche Ablagerungen aus verschiedenen Salzmineralien. Das Kali aus Zielitz wird vorwiegend als Düngemittel genutzt. Auch in der Pharmabranche, unter anderem zur Herstellung von Antibiotika, wird Kali verwendet.
Die Industrie kritisiert das deutsche Bergrecht in seiner jetzigen Form. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesberggesetz. Es blockiert die Erschließung von neuen Rohstoffvorkommen und erschwert damit den Abbau von Rohstoffen in Deutschland.
Für die Erschließung von neuen Rohstoffvorkommen sind nach dem aktuellen Bundesberggesetz langwierige Genehmigungsverfahren erforderlich.
Weitere Hürden sind Beteiligungsregelungen, komplizierte Vetorechte und strenge Umweltauflagen.
Die Bundeswirtschaftsministerin spricht davon, dass die Rohstoffproduktion bergrechtlich wieder leichter möglich werden muss. Eine Neufassung des Bergrechts ist im Koalitionsvertrag bereits vorgesehen. Katherina Reiche spricht sich für die Förderung einheimischer Rohstoffe aus.

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Diskussion über Reform des Bundesberggesetzes schon seit Jahren
Bereits seit Jahren steht das deutsche Bundesberggesetz in der Kritik. Es wurde am 13. August 1980 erlassen und ist seit 1. Januar 1982 in Kraft. Das in zwölf Teile gegliederte Gesetz regelt alle bergrechtlichen Fragen.
Gegenstand sind Aufsuchung von Rohstoffen, Rohstoffgewinnung, aber auch die Schließung von Bergwerken oder Tagebauen und die Wiedernutzbarmachung von deren Oberflächen. Das Gesetz regelt, dass die Versorgung mit Rohstoffen gegenüber anderen übergeordneten Interessen des Gemeinwohls Vorrang hat. Die Pflicht zur Führung bergrechtlicher Betriebspläne ist ein wesentliches Verfahrenselement.
Das Gesetz unterscheidet grundeigene Bodenschätze im Eigentum des Grundeigentümers und bergfreie Bodenschätze, die nicht unter das Eigentum an einem Grundstück fallen.
Bereits 2023 wurde im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats auf Initiative von Rheinland-Pfalz über mehr Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung im Bergbau und damit über einen entsprechenden Gesetzentwurf diskutiert.
Politiker der Grünen sprachen davon, dass das Bundesberggesetz aus der Zeit gefallen ist und auf den Klimaprüfstand muss. Priorität hat die Abkehr von fossilen Energieträgern. Die Politiker forderten eine Modernisierung des Bergrechts, damit die Betroffenen vor Ort mehr Rechte erhalten. Natürliche Ressourcen sollen besser geschützt werden.
Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Industrie kritisiert das Bundesberggesetz in seiner gegenwärtigen Form, da die Genehmigung des Abbaus von Rohstoffen zu lange dauert. Die Planungssicherheit wird damit gefährdet. Die Wettbewerbsfähigkeit wird belastet, da Deutschland bei Rohstoffen stark von Importen abhängig ist. Damit gerät auch die deutsche Wirtschaft insgesamt unter Druck.
Christian Meyer, Chef von K+S, warnte beim Besuch der Bundeswirtschaftsministerin in Zielitz vor den wachsenden Schwierigkeiten, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Mit Konkurrenten in Russland, Belarus und Kanada besteht ein harter Wettbewerb.
Laut Bundeswirtschaftsministerin Reiche profitiert seit Kurzem der Bergbau wieder von der Strompreiskompensation. Stromintensive Unternehmen werden mit der Beihilfe für die hohen CO2-Kosten im Rahmen des EU-Zertifikatehandels kompensiert. Die Bundesregierung erhielt die Erlaubnis von der EU-Kommission, über dieses Instrument mehrere Sektoren zusätzlich zu fördern.
Lediglich die Energie wird gefördert, die übertage beim Kali-Abbau genutzt wird. Die Strompreiskompensation erfasst nicht die Prozessschritte im Bergwerk. Bei der EU-Kommission will Katherina Reiche für eine Anpassung werben.








