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Flugverspätung oder Flugausfall: Welche Rechte haben Passagiere?

Flugverspätung oder FlugausfallFlugverspätung oder Flugausfall: Welche Rechte haben Passagiere? - Foto: © Ralf Geithe #531328698 - stock.adobe.com

Ärger ist vorprogrammiert, wenn sich Flüge verspäten oder gar ausfallen. Für diesen Fall sollten Passagiere wissen, dass sie Fluggastrechte durchsetzen können.

Airlines und Reiseveranstalter als Ansprechpartner

Von Überbuchungen über technische Probleme bis hin zu Streiks des Flugpersonals: Aus vielerlei Gründen können sich Flüge verspäten oder gar ausfallen. In diesen Fällen sind die Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter für Passagiere die wichtigsten Kontaktpersonen.

Auf ihren Webseiten informieren die Airlines für gewöhnlich über alle Ankunfts- und Abflugzeiten.

Erfahren die Passagiere mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt, dass sich die Flugzeiten ändern, müssen sie diese Änderungen erfahrungsgemäß in Kauf nehmen.

Viele Gründe für Flugausfall
Von Überbuchungen über technische Probleme bis hin zu Streiks des Flugpersonals: Aus vielerlei Gründen können sich Flüge verspäten oder gar ausfallen – Foto: © DavidPrado #192989996 – stock.adobe.com

Einzelfallentscheidungen sind üblich

Dennoch gibt es einige Ausnahmen. Beispielsweise liegt ein Reisemangel vor, falls ganze Reisetage entfallen oder die Nachtruhe beeinträchtigt wird. Für die Bewertung des Reisemangels spielt ebenfalls die Dauer der Reise eine wichtige Rolle.
Denn es liegt auf der Hand, dass geänderte Flugzeiten einen Kurztrip deutlich mehr als eine mehrwöchige Reise beeinträchtigen. Für diese Situation ist eine Einzelfallprüfung sinnvoll, die Betroffene unter anderem von den Experten von AirHelp durchführen lassen können.

Einzelfallentscheidungen sind üblich
Ein Reisemangel liegt beispielsweise vor, falls ganze Reisetage entfallen oder die Nachtruhe beeinträchtigt wird – Foto: © wichayada #810825049 – stock.adobe.com

Alternative Formen der Beförderung

Entfällt ein Flug komplett, können Passagiere auf einen anderen Flug oder eine alternative Form der Beförderung – unter anderem mit der Bahn oder dem Bus – bestehen. Alternativ steht es den betroffenen Fluggästen ebenfalls frei, vom vereinbarten Vertrag zurückzutreten und sich die Ticketpreise erstatten zu lassen. Bei Pauschalreisen verpflichten sich die Reiseveranstalter automatisch, die Kunden garantiert ans Ziel zu bringen.

Dauern die Wartezeiten länger an, sind die Airlines zur Erbringung von Betreuungsleistungen verpflichtet.

Diesen Leistungen gehören neben der kulinarischen Versorgung ebenfalls Übernachtungen sowie ein Transfer zum Hotel an. Leistet die Fluggesellschaft dieser Verpflichtung nicht Folge, muss sie die hierfür anfallenden Ausgaben erstatten.
Deshalb sind Reisende in dieser Situation gut beraten, die Flugverspätung mit Fotos der Anzeigentafel zu dokumentieren und alle Belege für finanzielle Aufwendungen aufzuheben. Ist der Flug Bestandteil einer Pauschalreise, können Passagiere Reisemängel ab einer Verspätung von mindestens vier Stunden geltend machen.

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Überbuchte Flüge, kurzfristige Annullierungen oder Verspätungen von über drei Stunden räumen Flugreisenden das Recht auf eine Entschädigung ein. Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung beläuft sich die Höhe der Entschädigung auf 250 bis 600 Euro. Damit Passagiere von der EU-Fluggastrechteverordnung profitieren, muss der Flug innerhalb der EU, von einer Airline aus der EU oder einem EU-Flughafen erfolgen. Bei sogenannten außergewöhnlichen Ereignissen sind die Fluggesellschaften hingegen nicht zu einer Zahlung verpflichtet.

Diesen Ereignissen gehören politische Instabilität oder bestimmte Witterungslagen an. Ab einer fünfstündigen Verspätung können Urlauber von den Ticketkäufen zurücktreten. In dieser Situation ist die Airline zur Erstattung des vollständigen Kaufpreises verpflichtet.

Flug annuliert
Überbuchte Flüge, kurzfristige Annullierungen oder Verspätungen von über drei Stunden räumen Flugreisenden das Recht auf eine Entschädigung ein – Foto: © VRD #19114934 – stock.adobe.com

Was tun bei einer mehrstündigen Verspätung?

Bei einer mehrstündigen Verspätung können die Fluggäste auch dann auf eine Entschädigung bestehen, falls sich die Reise aus mehreren Flügen zusammensetzt. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es auch unerheblich, ob die Flugreise nur von einer oder mehreren Airlines durchgeführt wird.

Viel wichtiger ist, dass Passagiere eine zusammenhängende Buchung gewählt haben. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Reisebüros die Flugreisen miteinander kombiniert und dafür einen Einheitspreis berechnet sowie ein einheitliches Ticket ausgestellt haben.

Nach europäischer Gesetzgebung können Flugreisende auch auf eine Entschädigung bestehen, falls der Flug an Umstiege gekoppelt ist und die Verspätung erst bei Anschlussflügen außerhalb der EU erfolgt.

Flugausfall durch Streik: Was tun?

Wenn eine Fluggesellschaft streikt, haben Flugreisende mehrere Handlungsoptionen. Beispielsweise können sie sich zu Beginn bei der Airline erkundigen, ob der gebuchte Flug auch von den Streik-Maßnahmen betroffen ist. Dann haben Passagiere ein Anrecht darauf, sich nach einem alternativen Beförderungsangebot zu erkundigen.

Generell sollten Flugreisende nicht vorzeitig handeln und beispielsweise eine Bahnfahrkarte kaufen. Stattdessen sollten sie erst abklären, ob die Fluggesellschaft hierfür anfallende Kosten übernehmen würde. Falls Passagiere von der Fluggesellschaft keine gegenteiligen Informationen erhalten, ist es sinnvoll, rechtzeitig vor Flugantritt am Flughafen zu sein. Somit sind Passagiere anwesend, falls der Flug pünktlich startet oder die Flugunternehmen einen Ersatzflug zur Verfügung stellen.

Flugausfall durch Streik
Wenn eine Fluggesellschaft streikt, haben Flugreisende mehrere Handlungsoptionen – Foto: © Drazen #821302217 – stock.adobe.com

Tipps für den Erhalt der Erstattung oder Entschädigung

Die Stiftung Warentest empfiehlt Verbrauchern, für den Erhalt der Forderung die Fluggesellschaft direkt zu kontaktieren. Das funktioniert bei den meisten Flugunternehmen über spezielle Formulare, welche die Airlines im Internet zur Verfügung stellen.

Eine Alternative ist die Flugärger-App der Verbraucherzentrale.

Diese von Verbraucherschützern erstellte App ist darauf ausgelegt, Betroffene umfassend über Fluggastrechte zu informieren und Musterbriefe zur Verfügung zu stellen. Bei der Buchung einer Pauschalreise sind die Reiseveranstalter stets die ersten Ansprechpartner.

Streikendes Sicherheitspersonal: Hilfreiche Handlungstipps

Streikt das Sicherheitspersonal und verzögern sich dadurch die Sicherheitskontrollen, ist es schwieriger, eine Entschädigung einzufordern. Für diese Sicherheitskontrollen ist schließlich die Bundespolizei zuständig. Unter Umständen sind Flugreisende dazu gezwungen, ihre Ansprüche beim Staat durchzusetzen. Notfalls können sich Betroffene an einen Rechtsanwalt oder auf Fluggastrechte spezialisierte Dienstleister wenden.