Im öffentlichen Dienst tätige Beschäftigte genießen oftmals ein Dienst- oder Treueverhältnis als Beamte. Doch welche Voraussetzungen müssen Berufstätige erfüllen, um diesen Status zu erreichen?
Inhaltsverzeichnis
Aktivitäten zum Wohl der Allgemeinheit
Gemäß Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz üben Beamte eine hoheitsrechtliche Befugnis aus. Sie verfolgen in erster Linie das Ziel, für ein Wohl der Allgemeinheit zu sorgen.
Durch eine Übergabe der Ernennungsurkunde ist der Arbeitsvertrag gültig.
Um diesen Zweck zu erfüllen, bedarf es eines Nachweises bestimmter Bedingungen.
Mindestvoraussetzungen im Überblick
Eine Mindestvoraussetzung für den Beamtenstatus ist der Nachweis eines Real- oder Hauptschulabschlusses mit Berufsausbildung. Für den mittleren oder gehobenen Dienst ist ein Berufs- oder Studienabschluss bzw. Bachelor oder Diplom erforderlich.
Wer eine Verbeamtung im höheren Dienst anstrebt, muss ein Jurastudium abgeschlossen und mindestens zwei Staatsexamen bestanden haben. Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Beamter werden – nur unter diesen Voraussetzungen
Beispielsweise müssen Beamte, Deutsche im Sinne des Grundgesetztes laut Artikel 116 sein. Alternativ müssen Betroffene Mitglieder eines EU-Landes, Norwegens, Liechtensteins oder Islands sein.
Außerdem dürfen die Bewerber zum Zeitpunkt ihrer Einstellung noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Eine amtsärztliche Untersuchung müssen zukünftige Beamte ebenfalls bestehen. Zusätzlich ist ein Nachweis über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse notwendig, in deren Rahmen keine zu hohen Schulden bestehen dürfen. Weiterhin ist ein Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung laut Grundgesetz notwendig.
Beamter werden – in diesen Schritten
Wer die Bewerbungsphase erfolgreich absolviert hat, tritt daraufhin den sogenannten Vorbereitungsdienst an. Dieser Vorbereitungsdienst beläuft sich im mittleren Dienst auf zwei Jahre, im gehobenen Dienst auf drei Jahre oder bei höherem Dienst zwischen 18 und 24 Monaten. Während dieses Zeitraums gelten Berufstätige als Beamte auf Probe.
Das bedeutet, dass bei berechtigten Zweifeln an der Eignung eine Entlassung droht. An ein erfolgreiches Bestehen der Probezeit schließt sich der Status als Beamter auf Lebenszeit an.
Zeitraum für die Ernennung als Beamter
An einen Erwerb der Laufbahnbefähigung schließt sich eine Probezeit für Beamte oder das Beamtenverhältnis an.
Der § 28 der Bundeslaufbahnverordnung ist für Bundesbeamte der Bundeswehr gültig. Laut § 11 Bundesbeamtengesetz bestehen für eine Feststellung der Bewährung strenge Vorgaben.
In aller Regel beträgt die Probezeit drei Jahre. Die Probezeit kann bei Bedarf jedoch verlängert oder verkürzt werden.
Gängige Berufe mit Verbeamtung
Es gibt keinen Beruf, der einfach als „Beamter“ bezeichnet wird. Stattdessen profitieren Beamte von einem bestimmten Status, der sich unter anderem auf die nachfolgenden Berufe bezieht:
- Polizeibeamte als Vertreter des Gesetzes
- Richter als Vorsitzende von Gerichtsverhandlungen
- Staatsanwalt als Ankläger von Straftätern
- Finanzwirte zur Kontrolle von Steuerangelegenheiten
- Verwaltungsfachangestellte für eine Bearbeitung von Anträgen
- Gerichtsvollzieher für eine Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen
- Lehrer als Mitarbeiter im deutschen Bildungssystem
- Kriminologen als Experten zur Aufklärung von Verbrechen.
Hierzulande haben etwa 1,8 Millionen Deutsche den Status als Beamte inne. Das Beamtengesetz regelt deren Besoldung, Verpflichtungen und Rechte.