Derzeit ist eine DSL-Leitung mit 100 Megabit pro Sekunde erstrebenswert. Steigt der Bedarf an Bandbreite jedoch weiterhin so stark an, ist das Kupferkabel mit aktueller Technik jedoch bald an seinem Limit angelangt. Mehr Reserven bietet zwar das Fernsehkabel.
Doch auch bei diesem Modell ist früher oder später das Maximum erreicht.
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Vorzüge eines Glasfaseranschlusses
Grenzenloses Surfvergnügen verspricht hingegen der Glasfaseranschluss. Anbieter dieses Anschlusses garantieren ihrer Klientel eine schnelle Verbindung, die eine Bandbreite von bis zu einem Gigabyte erreicht.
Allerdings können die meisten Menschen überhaupt nicht beeinflussen, welcher Anschluss sich letztendlich in den eigenen vier Wänden befindet.
Etwas mehr Entscheidungsgewalt bleibt zwar Bewohnern oder Mietern einer Eigentumswohnung. Doch auch für diese Personengruppen ist es gar nicht so einfach, an einen Glasfaseranschluss zu gelangen.
Eine schlechte Informationslage
Möchten potentielle Mieter die Unterschrift unter einem Mietvertrag von dieser Bedingung abhängig machen, haben sie zumeist schlechte Karten. Zumeist ist es fast unmöglich, festzustellen, ob ein Wohnobjekt einen Glasfaseranschluss besitzt, diesen erhalten kann oder erhalten wird. Eine weitere Frage stellt sich nach der Zuständigkeit des jeweiligen Anbieters. Um diese Informationen einzuholen, gibt es schlichtweg keine zuverlässigen und pauschalen Quellen.
Am wahrscheinlichsten ist es bei diesem Problem, im Wohngebiet oder im Briefkasten auf Werbung für einen Glasfaseranschluss zu stoßen. Diese Information könnte von Anbietern wie der Telekom oder den örtlichen Stadtwerken kommen. Alternativ akquirieren Direktvermarkter im Auftrag von Anbietern.
Das Einverständnis von Eigentümern als Grundvoraussetzung
Leichtes Spiel haben Mieter eines kompletten Hauses. Eine wichtige Voraussetzung ist in diesem Fall jedoch das Einverständnis von Hauseigentümern. Ist ein Haus in Einzelbesitz in nur wenige Wohneinheiten untergliedert, ist es für Mieter vergleichsweise einfach. In diesem Fall müssen Interessensgruppen zueinander finden und ihren Wunsch gegenüber dem Eigentümer äußern.
Ohne Zustimmung des Eigentümers darf die Glasfaser nicht verlegt werden.
Schließlich steht es Mietern nicht frei, in einem Mietshaus selbst Hand anzulegen. Zudem gestaltet sich die Situation bei einer größeren Gruppe an Vermietern als schwierig.
Bei diesen Wohnobjekten bestehen zumeist schon Rahmenverträge mit Dienstleistern für eine schnelle Internetversorgung. Generell sollten interessierte Mieter jedoch die Chance ergreifen und die Verwaltung auf das Thema hinweisen. Existiert allerdings kein Rahmenvertrag, erhöht sich die Chance auf einen Glasfaseranschluss.
Tipps zum Umgang mit Wohneigentümergemeinschaften
Eine besonders große Herausforderung sind Wohneigentümergemeinschaften, deren Mitglieder sich nicht einfach allein an Glasfaser anschließen lassen können. In dem Fall ist ein gemeinsamer Beschluss der Wohneigentümergemeinschaft erforderlich, um das Haus mit dem Glasfasernetz zu verbinden. Dieser Prozess dauert erfahrungsgemäß jedoch recht lange an. Aus Gründen der Zeitersparnis empfiehlt es sich, nicht auf Vermarktungsangebote zu warten, sondern das Thema unmittelbar anzusprechen.
Werden Vermieter, Verwalter oder Mitglieder der Eigentümerversammlung für das Thema sensibilisiert, können Betroffene bei einer geplanten Ausbauaktion störende Fristen vermeiden. Doch was tun, wenn Eigentümer oder Vermieter dem Anschluss ans Glasfasernetz überhaupt nicht zustimmen möchten? In dem Fall könnten folgende Argumente überzeugen.
Umlegung der Kosten auf Mieter
Eigentümer von Immobilien sind berechtigt, für einen Ausbau des Anschlusses angefallene Kosten zumindest partiell auf ihre Mieter umzulegen. Die entsprechende rechtliche Grundlage ist das seit Dezember 2021 gültige Telekommunikationsgesetz.
Das Gesetz enthält ein sogenanntes Glasfaserbereitstellungsentgelt, dass eine Umlage auf Mieter von Teilen der Gebühren für eine Glasfaserverlegung im Gebäude einschließt.
Diese Kosten belaufen sich auf monatlich maximal fünf Euro, die über maximal neun Jahre auf Mieter umgelegt werden dürfen. Ebenso überzeugend ist, dass entsprechende Arbeiten am Anschluss nach Verlegen der Glasfaser für mehrere Jahrzehnte ruhen. Derzeit mangelt es zwar noch an Langzeiterfahrungen für angewendete Glasfasertechnik in einem Mehrfamilienhaus. Doch derzeit sichern Hersteller eine Haltbarkeit von mindestens 30 Jahren zu.
Mangelnde Attraktivität von Immobilien ohne Anschluss
Darüber hinaus wurde ermittelte das eine Wertsteigerung der Immobilien von bis zu acht Prozent durch einen Glasfaserkabelanschluss erreicht werden kann.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Breitbandanschlüssen, zunehmendem Streaming sowie mehr Heimarbeit ist die Wertsteigerung inzwischen allerdings noch höher. Diese Entwicklung führt dazu, dass sich Immobilien ohne Glasfaser im Laufe der Zeit immer schwieriger vermieten lassen. Ein schneller Netzanschluss ist für viele Mieter mittlerweile eine Grundvoraussetzung.
Details zum Einbau
Damit die Faser bis ins Haus gelangt, muss entweder ein Loch gebohrt werden. Im Optimalfall ist jedoch schon ein Leerrohr vorhanden. Im Anschluss wird der Hausanschluss montiert. Die meisten Anbieter offerieren diesen Service ohne weitere Kosten. Individuelle Konditionen hängen jedoch vom Einzelfall ab. Bei einem Bestandsbau ist zumeist der Hauseigentümer für die Versorgung aller im Haus befindlichen Wohnungen verantwortlich. Hierfür sind Arbeiten am Putz notwendig, durch die Schmutz entsteht.
Zahlreiche neue Bauten sind hingegen schon von vornherein mit einem Glasfasernetz ausgestattet. Mieter müssten bei einem eingebauten Glasfaseranschluss noch weitere Bedingungen beachten. Sie erhalten das Glasfasermodem entweder über den Anbieter oder müssen dieses erwerben. Zusätzlich fallen Internetkosten über die Glasfaser an. Hierfür sind von 40 bis 45 Euro für 300 Megabit pro Sekunde oder 80 bis 90 Euro für einen Gigabitanschluss von 1.000 Mbit/s fällig.