Wenn Kinder spielen, sind sie oftmals sehr laut. Doch nicht immer entsteht der Lärm nur in der Wohnung. Zur warmen Jahreszeit spielt der Nachwuchs auch gern im Garten oder am offenen Fenster, so dass der Krach auch bis zu den Nachbarn hallt.
Welchen Geräuschpegel müssen Nachbarn akzeptieren und was können sie tun, wenn es ihnen schlichtweg zu laut wird?
Inhaltsverzeichnis
Lärmpegel in der Wohnung
In Wohnungen besteht kein Spielverbot für Kinder, auch wenn es in den heimischen vier Wänden mal etwas lauter werden sollte.
Nach Aussagen von Inka-Marie Storm als Chefjustiziarin des Eigentümerverbands Haus & Grund in Berlin sind Nachbarn schlichtweg dazu verpflichtet, den Spieltrieb von Kindern zu akzeptieren.
Weinen oder schreiben Babys, müssen Mitmieter diesen Lärm akzeptieren. Die gleiche Vorschrift gilt für lachende oder kreischende Kinder.
Als Kind laut sein – gibt es eine Altersgrenze?
Wie der Deutsche Mieterbund in Berlin erläutert, können Nachbarn ab einem gewissen Alter der Kinder dennoch einschreiten. Die Altersobergrenze ist in etwa zwischen zehn und 14 Jahren erreicht.
Sind die Kinder deutlich älter und verhalten sich noch immer häufig sehr laut, können sich Mieter an die Eltern wenden. In dem Fall sind die Eltern dazu verpflichtet, die Geräusche auf ein erträgliches Maß zu regulieren.
Ruhezeiten für Babys und Kinder?
Generell sollten Kinder auch Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr morgens einhalten. Ausnahmen bestehen hingegen für Babys. Den Kleinstkindern kann es schließlich nicht untersagt werden, auch während der Ruhezeiten zu weinen oder zu schreien.
Nichtsdestotrotz sollten sich Eltern darum bemühen, dass Babys nachts wieder schnell zur Ruhe kommen.
Folgen die Eltern dieser Empfehlung nicht und schreien die Babys über die ganze Nacht hinweg, sollten sich Nachbarn an die betroffenen Mütter und Väter wenden. Eine andere Situation liegt bei Kindern und Jugendlichen vor, welche die Ruhezeiten missachten. Dann sollten Nachbarn zwingend das Gespräch mit den Eltern suchen.
Kinderlärm im Garten: Was ist erlaubt?
Bei spielenden Kindern müssen Nachbarn die Geräuschkulisse bis zu einem gewissen Pegel akzeptieren. Dennoch gibt es einige Grenzen.
Beispielsweise ist es erforderlich, dass alle Beteiligten Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr einhalten müssen. Gemäß Aktenzeichen VIII ZR 226/16 darf die Lärmentwicklung niemals die Grenze des Zumutbaren überschreiten.
Kinderlärm im Hinterhof – erlaubt oder nicht?
Nach Aussagen von Mietexperten müssen die Nachbarn auch Kinderlärm akzeptieren, der im Hinterhof von Mietshäusern entsteht. Ist der Hof zum Spielen für Kinder geeignet, dürfen die Jungen und Mädchen aus rechtlicher Sicht auch dort spielen. Kommen die Außenbereiche auch als Parkplatz zum Einsatz, sollten Kinder in diesen Arealen nicht spielen.
Bei Gemeinschaftsgärten ist das Spielen den Kindern nicht grundsätzlich erlaubt. Die Flächen sind nicht zum Spielen geeignet, falls die Bereiche in der Hausverordnung als Zier- oder Nutzfläche ausgewiesen sind. Befindet sich auf der Gemeinschaftsfläche jedoch ein Spielplatz, ist die Fläche auch zum Spielen für Kinder geeignet.
Dennoch sind Eltern und spielende Kinder dazu aufgefordert, auf ältere Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Insbesondere während der Mittagspause sollte auf Spielplätzen Ruhe herrschen.
Gesetzliche Regelungen
Aus gesetzlicher Sicht ist Kinderlärm nicht mit anderweitigem Lärm gleichzusetzen.
Diese Behauptung wird damit begründet, dass durch Kinder verursachter Lärm nicht dauerhaft ist.
Weil für Kinderlärm keine Dezibelgrenzen festgelegt werden, sind die Geräuschpegel auch nicht durch das Emissionsschutzgesetz geregelt.
Kinderlärm: Gibt es Anspruch auf Mietminderung?
Beeinträchtigt der Kinderlärm die Wohnqualität massiv, sollten Mieter die betroffenen Eltern darauf aufmerksam machen. Sind die Eltern nicht kooperativ, können Mieter ihre Vermieter kontaktieren. Ist die Nachtruhe immer wieder gestört, können Mieter auf eine Mietminderung von bis zu 30 Prozent bestehen. Mittlerweile gibt es jedoch auch einige Gerichtsurteile, die zugunsten der Eltern ausfielen.