Rund 75 Prozent aller neu errichteten Ein- und Zweifamilienhäuser weisen schon während der ersten fünf Jahre nach der Erbauung Mängel auf.
Diese Angaben gehen aus einer Studie hervor, die das Institut für Bauforschung durchführte. Auftraggeber ist der Bauherren-Schutzbund.
Inhaltsverzeichnis
Zahlreiche Mängel an der Konstruktion oder technischen Ausstattung
Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass 40 Prozent aller untersuchten Bauten Mängel an der Konstruktion aufweisen. Insgesamt 38 Prozent aller Mängel am Haus beziehen sich auf die technische Ausstattung.
Eine Analyse einzelner Bauteile verrät, dass die Fassade mit 28 Prozent sowie Fenster und Heizungsanlagen mit jeweils 26 Prozent besonders häufig betroffen sind.
Wie der Bauherren-Schutzbund weiter bestätigt, sind fast 50 Prozent aller Mängel Risse an Innen- oder Außenwänden.
Unterschiedlich hohe Kosten
Auf dem zweiten Rang folgen Feuchtigkeitsschäden, die in 32 Prozent aller Fälle an untersuchten Gebäuden auftreten.
Kostenanteile für eine Beseitigung der Baumängel beliefen sich bei etwa 20 Prozent aller Fälle auf weniger als 500 Euro. In 25 Prozent aller Fälle wurde hingen ein Kostenansatz von mehr als 10.000 Euro überschritten.
Mehrjährige Gewährleistungspflicht
Für diese Fälle sollten sich Bauherren vor Augen führen, dass Baufirmen und Handwerker eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren einhalten müssen. In diesem Zeitraum sind die Unternehmen verpflichtet, für etwaig entstehende Baumängel aufzukommen und diese zu beheben.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind Haus- und Wohnungsbesitzer verpflichtet, die Kosten für Reparaturen selbst zu übernehmen.
Deshalb sollten Bauherren die Immobilie nicht nur bei einer Bauabnahme detailliert unter die Lupe nehmen. In den Folgejahren ist es ebenso wichtig, die Objekte immer wieder näher zu inspizieren. Insbesondere ein Jahr nach Erstbezug lohnt es sich nach Aussagen des BSB, die Immobilien genau zu betrachten. Zu diesem Zeitpunkt sind die Gebäude weitgehend ausgetrocknet. Daraufhin werden technische Anlagen wie die Heizung im Betrieb aktiviert.
Die Anlagentechnik genau unter die Lupe nehmen
Zusätzlich empfiehlt der BSB, die Anlagentechnik zu diesem Zeitpunkt auch wirklich vollständig zu aktivieren. Auf diese Weise können Hausbesitzer etwaig auftretende Fehler der Haustechnik erkennen. Häufig treten sogenannte Leckagen auf, die ein Indiz für eine fehlerhafte Abdichtungsarbeit sein können. Risse deuten hingegen auf baukonstruktive oder statische Mängel hin.
Wer das Auftreten etwaiger Mängel nur schwer einschätzen kann, sollte einen Sachverständigen zu Rate ziehen. In vielen Fällen lohnt es sich, für diesen Service während des Hausbaus und in der Folgezeit einen Bauberater damit zu beauftragen.
Hierzulande stehen verschiedene Vereinigungen von Sachverständigen zur Verfügung, beispielsweise der Verein zur Qualitätskontrolle am Bau, der Verband Privater Bauherren e.V. oder der Bauherren-Schutzbund e.V.. Außerdem erklären sich Architektenkammern der Bundesländer dazu bereit, Sachverständige zu vermitteln.
Sachverständige als kompetente Gutachter
Weitere Ansprechpartner sind der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, der Bundesverband Freier Sachverständiger oder der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter. Die meisten Organisationen stellen auf ihren Websites ebenfalls eine Experten-Suchfunktion zur Verfügung.