Wer seine Liebsten an Weihnachten mit besonders schönen Geschenken überraschen möchte, freut sich natürlich über eine Finanzspritze durch den Arbeitgeber. Viele Unternehmen zahlen ihren Arbeitnehmern im November zusätzliches Weihnachtsgeld aus. Dennoch können Arbeitnehmer diesen Zuschuss nicht automatisch voraussetzen.
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Kein genereller rechtlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld
Für Arbeitnehmer besteht kein genereller rechtlicher Anspruch darauf, Weihnachtsgeld ausgezahlt zu bekommen. Ein etwaiger Anspruch könne höchstens auf einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag basieren. Ist der Anspruch in der Vereinbarung nicht explizit geregelt, ergibt sich ein Anspruch möglicherweise aus einer sogenannten betrieblichen Übung.
So dürfen die Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Weihnachtsgeld bestehen, die über mindestens drei Jahre hinweg einen Weihnachtszuschuss in identischer Höhe erhalten haben.
Eine andere Situation liegt vor, wenn der Arbeitgeber „unter Vorbehalt“ bezahlt. In dieser Situation empfiehlt sich bei juristischen Streitigkeiten eine rechtliche Beratung.
Bei einer Kündigung: Der Arbeitsvertrag entscheidet
Worauf müssen die Arbeitnehmer achten, die zwar Weihnachtsgeld erhalten, aber kurze Zeit später kündigen? Auch in diesem Fall können Arbeitgeber den Zuschuss nur dann zurückfordern, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag explizit darauf verwiesen wird.
Generell gilt jedoch der Grundsatz, dass Arbeitnehmer aufgrund von arbeitsrechtlichen Regelungen nicht unangemessen benachteiligt behandelt werden dürfen.