Eine Rechtsschutzversicherung bietet Sicherheit im Falle eines Prozesses. Dennoch decken Rechtsschutzpolicen nicht alle juristischen Belange ab. Dieser Tatsache sollten sich Versicherungskunden bewusst sein.
Inhaltsverzeichnis
Details zur Kostenübernahme
Allgemein ausgedrückt schützt eine Rechtsschutzversicherung vor allen Kosten, die durch eine Verfolgung eigener rechtlicher Interessen entstehen. Dementsprechend beläuft sich die Kostenübernahme auf das Gericht und den Rechtsanwalt. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten orientiert sich am Streitwert des jeweiligen Verfahrens. Doch oftmals dauert es nicht lange, bis sich die Kosten summieren.
Wird ein Versicherungsnehmer zur Zahlung eines Schadenersatz verpflichtet, ist die zu zahlende Summe nicht im Versicherungsumfang enthalten. Zudem sind Bußgelder oder Geldstrafen ebenfalls nicht im Serviceumfang enthalten.
Ein Großteil aller Versicherungsgesellschaften offeriert Standard-Versicherungen für Privatpersonen, die zahlreiche Risiken abdecken.
Eine Rechsschutzversicherung mit unterschiedlichen Tarifen bietet die Möglichkeit, sich gegen Aufpreis mit unterschiedlichen Versicherungsbausteinen abzusichern.
Diese Versicherungsbereiche sind abgesichert
Wer bei der Analyse des Versicherungsumfangs auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den vereinbarten Versicherungsvertrag oder den jeweiligen Auftritt im Internet potentieller Anbieter genauer unter die Lupe nehmen. Bei den meisten Rechtsschutzversicherung ist es üblich, dass die Policen einerseits Klagen abdecken, die gegen die Versicherungsnehmer eingereicht werden.
Zum Deckungsumfang gehören aber auch Klagen dazu, die Versicherungsnehmer selbst erheben. Im Regelfall inkludiert eine private Rechtsschutzversicherung die nachfolgenden Bausteine:
- Disziplinar- und Standesrecht: Dienstvergehen von Beamten usw.
- Außergerichtliche Beratung: Beratungsleistungen von Rechtsanwälten
- Steuern: Prozesse aufgrund kommunaler Abgaben oder Steuern vor Institutionen wie dem Verwaltungsgericht oder deutschen Finanzgericht
- Sozialrecht: für mögliche Klagen, falls Versicherungsnehmer kein Arbeitslosengeld erhalten (Erstberatung ist zumeist nicht mitversichert)
- Verkehrsrecht: Auseinandersetzungen mit der Verkehrsbehörde über den Führerschein (Absicherungen für rechtliche Schritte gegen Parktickets sind zumeist nicht enthalten)
- Arbeitsrecht: Kündigungsschutzprozesse usw.
- Strafangelegenheiten: Gerichtsverfahren aufgrund fahrlässiger Verletzung von Strafgesetzen oder Bußgeldverfahren
- Schadenersatzklagen: gilt für Kläger, da Beklagte in aller Regel über Haftpflichtversicherung abgesichert sind
- Vertragsstreitigkeiten: aus alltäglichen Verträgen resultierende Auseinandersetzungen, beispielsweise Darlehensverträge
Zusätzlich steht es Versicherungsnehmern bei einigen Versicherungsgesellschaften frei, sich einzelne Bausteine nach individuellem Bedarf zusammenzustellen.
Welche Kosten tragen Rechtsschutzversicherungen im Einzelnen?
Im Regelfall decken Rechtsschutzversicherungen alle Rechtsanwaltskosten ab, die auf der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte basieren. Zusätzlich trägt die Police weitere Kosten für Gerichtsvollzieher sowie Gerichtskosten.
Außerdem schließen die Serviceleistungen der Police durch das Gericht erhobene Auslagen für Zeugen und Sachverständige sowie Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners ein.
Eine Voraussetzung für diesen Teil der Kostenübernahme ist jedoch, dass die Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verurteilt werden. In den meisten Fällen tragen die Versicherungsgesellschaften ebenfalls etwaig für ein Strafverfahren anfallende Kosten. Die Höhe der Kautionssumme ist jedoch limitiert und wie ein Darlehen geregelt.
Welche Bereiche schließen Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich aus?
Zumeist schließen Rechtsschutzversicherungen den Versicherungsschutz aus, der im Falle eines Prozesses erfahrungsgemäß besonders teuer ist. Dazu gehören folgende rechtliche Bereiche:
- Verfahren vor speziellen Gerichten: internationale Gerichtshöfe, Bundesverfassungsgericht
- Strafverfahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat
- Verfahren des Erb- und Familienrechts: falls erforderlich, tragen Versicherungsanbieter die Kosten einer Erstberatung; keine Kostendeckungen gilt für Scheidungen, Sorgerecht, Testament oder Unterhalt
- Kollektives Arbeitsrecht: Streitigkeiten über Mitbestimmung oder betriebliche Entscheidungen des Arbeitgebers
- Bauprozesse: Auseinandersetzungen mit einem Architekt, Streitigkeiten aufgrund Baumängeln oder Erwerb von Bauland
Welche Rolle spielt der Zeitansatz?
Eine wichtiger Tipp gilt für alle Personen, die in nächster Zeit eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchten.
Der Deckungsumfang deckt nur die Rechtsstreitigkeiten ab, die erst nach Versicherungsabschluss begonnen haben.
Einige Versicherer fordern sogar ein, bei ausgewählten Verfahren eine Wartefrist von drei Monaten zwischen Versicherungsabschluss sowie dem Beginn der Streitigkeit einzuhalten.
Diese rechtlichen Bereiche bedürfen einer besonderen Versicherung
Spezielle Arten von Streitigkeiten sind in standardisierte Rechtsschutzversicherungen generell nicht inkludiert. In dem Fall ist es für interessierte Versicherungsnehmer zwingend erforderlich, gesonderte Vertragsbausteine abzuschließen.
Diese Empfehlung gilt für folgende Bereiche:
- Juristische Auseinandersetzungen über Kapitalanlagen
- Mietrechtliche Auseinandersetzungen über Mieter zu Themen wie Mieterhöhung, Mietminderung oder Kündigung
- Streitigkeiten über Häuser oder Wohnungen
Die passende Rechtsschutzversicherung: Ein Vergleich lohnt sich
Auf der Suche nach der passenden Rechtsschutzversicherung sollten potentielle Versicherungsnehmer wissen, dass einzelne Leistungspakete je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Deshalb sind Versicherungskunden gut beraten, einzelne Offerten miteinander zu vergleichen und das Angebot auszuwählen, das am besten auf die eigenen Belange zugeschnitten ist.
Im Streitfall mit der Versicherung könnte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner sein.