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Negativzinsen und Verwahrentgelt – Worum handelt es sich dabei und was sind die Gründe?

Negativzinsen und VerwahrentgeltNegativzinsen und Verwahrentgelt – Worum handelt es sich dabei und was sind die Gründe? - Foto: © gopixa #78489360 - stock.adobe.com

Für Kundeneinlagen werden immer häufiger Negativzinsen oder ein Verwahrentgelt verlangt. Doch was bedeutet das genau für den Kunden und worum handelt es sich genau. Viele Bankkunden sind durch die unterschiedlichen Begriffe verwirrt und wissen nicht genau, wann die Bank überhaupt Negativzinsen erheben darf.

Darlehensgeschäft oder nur sichere Geldverwahrung

Das Kreditgeschäft ist gesetzlich genau definiert. Banken und Kunden sind gleichermaßen an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Nach § 488 BGB muss derjenige, der sich nach dem Prinzip einer Geldleihe oder eines Darlehens Geld leiht, dafür als Gegenleistung Zinsen zahlen.

Die genaue Zinshöhe ist dabei nicht genau festgelegt. Der niedrigste mögliche Zinssatz liegt jedoch bei 0 Prozent. In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes zinsloses Darlehen. Negative Zinsen sind indes für Darlehen nicht vorgesehen, denn sie würden das Prinzip des Darlehensgeschäftes völlig auf den Kopf stellen. Würden negative Zinsen erhoben, müsste nicht der Geldleiher dafür eine Gegenleistung erbringen, sondern der Geldgeber.

Eine Geldanlage im herkömmlichen Sinne funktioniert für die Banken normalerweise wie ein Darlehensgeschäft. Der Kunde deponiert sein Geld bei der Bank und stellt dieser seine Einlagen während der Laufzeit wie ein Darlehen zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Die Bank arbeitet also mit den Geldern ihrer Kunden und nutzt dieses innerhalb der Laufzeit für ihre eigenen Geschäfte. Am Ende der Laufzeit erhält der Kunde sein Guthaben plus Zinsen zurück.

Bank
Das Kreditgeschäft ist gesetzlich genau definiert. Banken und Kunden sind gleichermaßen an die gesetzlichen Vorgaben gebunden – Foto: © PantherMedia /frank11 B16232671

Gibt es einen Unterschied zwischen Negativzinsen und Verwahrentgelt?

Im Grunde sind Negativzinsen und Verwahrentgelt, manchmal auch Verwahrgebühr oder Einlagengebühr genannt dasselbe. Viele Banken sprechen allerdings lieber vom Verwahrentgelt, weil dieser Begriff für den Kunden ein wenig angenehmer klingt.
Doch tatsächlich zahlen auch die Kunden Negativzinsen, die für ihre Einlagen ein Verwahrentgelt oder eine Einlagengebühr entrichten müssen.

Warum verlangen die Banken Verwahrentgelt oder Negativzinsen?

Die Forderung von Verwahrentgelt oder Negativzinsen hängt ganz einfach mit der derzeitigen Zinslage und Zinspolitik zusammen.

Die Banken sind nicht mehr, so wie früher, auf die Geldeinlagen ihrer Kunden angewiesen, um ihre eigenen Geschäfte zu tätigen.

Sie können sich stattdessen bei der EZB das benötigte Geld zinslos leihen. Für die Banken wäre es also nicht wirtschaftlich für die Geldeinlagen ihrer Kunden Zinsen zu zahlen und für ihre Geschäfte zu nutzen, wenn sie ihre eigenen Geschäfte zum Nulltarif mit dem Geld der EZB finanzieren können.

Anders als bei Einlagen, die der Bank nach dem Prinzip des Darlehensgeschäftes zur Verfügung gestellt werden, gibt es bei Einlagen mit Verwahrentgelt oder Negativzinsen für den Kunden jedoch keine Kündigungsfristen, wenn diese ihr Geld zurückhaben wollen. Kunden, die für ihr Geld Verwahrentgelt zahlen müssen, sollten also darauf achten, dass im Sparvertrag keine Kündigungsfristen eingeräumt sind.

Bankautomat mit Kundin
Die Banken sind nicht mehr, so wie früher, auf die Geldeinlagen ihrer Kunden angewiesen – Foto: © PantherMedia /dragana.stock@gmail.com B171863194

Wann dürfen Banken Verwahrentgelt fordern?

Auch wenn die Zinslage derzeit für die Banken gut ist und sie zum Nulltarif Geld von EZB für eigene Geschäfte leihen können, dürfen die Banken nicht beliebig bei jedem ihrer Kunden plötzlich Negativzinsen oder ein Verwahrentgelt verlangen.
So dürfen grundsätzlich für Girokonten, bei denen eine Kontoführungsgebühr erhoben wird, keine Negativzinsen erhoben werden. Auch für Geldanlagen, bei denen nicht von vorneherein die Möglichkeit von Verwahrentgelten vertraglich eingeräumt wurde, dürfen die Banken keine Negativzinsen fordern.

Vorsicht bei Neukonten

Bei Neukonten nutzen viele Banken die Möglichkeit Negativzinsen gleich vertraglich einzuräumen. Dazu enthält der neue Anlagen- oder Kontovertrag in der Regel eine entsprechende Klausel in den AGB.
Wer also ein neues Girokonto ohne Kontoführungsgebühren eröffnet, oder einen neuen Anlagevertrag abschließt, sollte die AGB diesbezüglich gut durchsehen. Ist eine solche Klausel enthalten, kann die Bank auch wenn sie zum Zeitpunkt des Anschlusses keine Negativzinsen erhebt, diese zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit erheben.