Ab sofort profitieren Arbeitnehmer von weiteren Entlastungen. Rückwirkend zum Anfang dieses Jahres erhöht sich der Grundfreibetrag. Von dieser Regelung profitieren alle Deutschen, die bislang zu viel Lohnsteuer eingezahlt haben.
Einer Berechnung zufolge dürfen sich Singles somit über 69 Euro mehr für das komplette Jahr freuen.
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Rückwirkende Entlastungen ab Jahresanfang
Wer bereits das Juli-Gehalt erhalten hat, stellte gewiss schon fest, dass sich das Netto-Gehalt erhöht hat. Dieses Plus geht allerdings nicht auf die Unternehmen zurück. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer:innen weitere Entlastungen.
Rückwirkend zum Januar 2022 wurde der Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben.
Wer über das ganze Jahr hinweg weniger als 10.347 Euro verdient, wird vom Finanzamt überhaupt nicht zur Kasse gebeten. Für alle anderen Steuerzahler ist deren Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags erhöht sich im Gegenzug das Nettogehalt.
Die Differenz fällt im Juli besonders deutlich aus, da Arbeitnehmer:innen rückwirkend ab Jahresanfang 2022 die zu viel entrichtete Lohnsteuer auszahlen.
Mehr Geld für Singles oder Alleinverdiener
Gemäß Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft erhalten Singles somit insgesamt 69 Euro mehr für das Jahr 2022. Alleinverdiener mit zwei Kindern erhalten durch den erhöhten Grundfreibetrag ungefähr 138 Euro mehr pro Jahr.
Für Arbeitnehmer:innen steigt zudem der Pauschbetrag, bis zu dem alle Kosten pauschal steuerfrei sind. Diese Regelung gilt ebenfalls rückwirkend ab Anfang 2022 von 200 Euro auf bis zu 1.200 Euro. Diese Regelung bietet für all die Arbeitnehmer einen Vorteil, die alljährlich weniger als 1.200 Euro an Werbungskosten geltend machen.
Positive Auswirkungen für die Steuererklärung für 2022
Die Maßnahme bietet bei einem Monatsbrutto von 4.000 Euro eine jährliche Steuerersparnis von insgesamt 67 Euro.
Dieser Vorteil wirkt sich allerdings erst bei der Steuererklärung für 2022 aus. Keinerlei Vorteile haben Personen, die bereits durch ihren Arbeitsweg ein Minimum von 1.200 Euro für die Pendlerpauschale steuerlich absetzen.