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Verbot von Tattoofarbe – was ist 2022 noch möglich?

Verbot von TattoofarbeVerbot von Tattoofarbe – was ist 2022 noch möglich? - Foto: © Haramis Kalfar #33887457 - stock.adobe.com

Viele Tätowierer und Tattoo-Begeisterte haben nur wenig Anlass, sich zu freuen. Denn ab dem 05. Januar 2022 wurden fast alle im Angebot verfügbaren Tattoofarben verboten. Dies stand bereits seit Dezember 2020 zur Debatte und kommt nicht gerade aus heiterem Himmel, dennoch fühlen sich vor allem viele Tätowierer von dem spruchreifen Verbot überrumpelt und hintergangen.

Das Verbot kommt nicht überraschend

Bereits seit mehreren Jahren stehen einige Inhaltsstoffe in Tattoo-Farben in der Kritik, denn sie gelten als möglicherweise gefährlich. Im Dezember 2020 stand es dann fest: Das Verbot für bestimmte Tattoo-Farben wird kommen. Als wenig später das Corona Virus die Welt auf den Kopf stellte, rückte die Diskussion um die gefährlichen Inhaltsstoffe in der Tattoo-Farbe wieder in den Hintergrund.

Doch die Entscheidung blieb unverändert und mit Wirkung vom 05. Januar 2022 mussten rund zwei Drittel der Tattoo-Farben aus dem Sortiment genommen werden.

Dies wurde in einer Änderung der europäischen REACH-Verordnung festgelegt.

Tattoonadeln mit Farbe
Bereits seit mehreren Jahren stehen einige Inhaltsstoffe in Tattoo-Farben in der Kritik, denn sie gelten als möglicherweise gefährlich – Foto: © patila #80578605 – stock.adobe.com

Was ist die REACH-Verordnung?

Bei der sogenannten REACH-Verordnung handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Chemikalienagentur der Europäischen Union, welche zum Schutz der Menschen und Umwelt vor potentiellen Risiken durch Chemikalien dient. REACH steht ausgeschrieben für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (zu Deutsch: „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“). Diese EU-Verordnung erstreckt sich mit ihrem Wirkungsbereich auf die gesamte Europäische Union und gilt somit auch für Deutschland.

Die Verordnung bezieht sich mit den darin enthaltenen Risiken unter anderem auf bestimmte Tattoo-Farben mit der Begründung, dass sie kritische Stoffe enthalten, die in der Lage sind, Hautallergien auszulösen oder genetische Mutationen hervorzurufen, welche wiederum zu Krebs führen können. Die Änderungen der REACH-EU-Verordnung wurden bereits im Dezember 2020 beschlossen, Anfang Januar werden sie nun endgültig in Kraft treten.
Aufgrund dieser schwerwiegenden Änderungen haben Tattoo-Lieferanten bereits die gängigsten Tattoo-Farben mit dem Hinweis „Achtung, Verkauf und Benutzung innerhalb der EU ab dem 04. Januar 2020 aufgrund der REACH-Richtlinie untersagt“ versehen.

Tattoo stechen lassen
Die Verordnung bezieht sich mit den darin enthaltenen Risiken unter anderem auf bestimmte Tattoo-Farben mit der Begründung, dass sie kritische Stoffe enthalten – Foto: © nagaets #230954055 – stock.adobe.com

Tätowierern wollte man damit bereits genug Vorlaufzeit geben, um sich auf den Wegfall der Tattoo-Farben einstellen und anpassen zu können. Das Problem dabei ist jedoch, dass viele Hersteller der Farben bislang noch keinen passenden Ersatz gefunden haben, den sie den Tätowierern bieten könnten. Demnach wird vorerst nur noch das Stechen von schwarz-weiß-farbigen Tattoos möglich sein. Für viele Tätowierer bedeutet das eine ungewisse Zukunft, da die Herzen des Großteils der Kundschaft für Farb-Tattoos schlagen. Viele Tattoo-Begeisterte werden sich aus diesem Grund wahrscheinlich ins Nicht-EU-Ausland begeben, um ihre Tattoo-Träume wahrwerden zu lassen.

Harte Strafen für Verstöße

Zwar wurde unter dem Motto „Save the Pigments“ eine EU-weite Petition von Tätowierern ins Leben gerufen, die das Inkrafttreten der EU-Verordnung verhindern sollte. Jedoch erreichte diese Petition nicht den gewünschten Erfolg.

Wer sich der ab Januar 2022 gültigen Verordnung widersetzt, hat mit hohen Geldstrafen zu rechnen, die teilweise einen Betrag von 50.000 Euro erreichen könnten.

Auch eine Haftstrafe von ein bis 5 Jahren ist je nach Härte des Verstoßes nicht auszuschließen.

Ein Ersatz für Farbe ist noch nicht in Sicht

Tattoo-Supplier, also die Anbieter von Tattoo-Zubehör wie unter anderem auch Farbe, haben sich nun offenkundig an die Kunden gewandt. Sämtliche Farben wurden bereits mit dem entsprechenden Hinweis auf das künftige Verbot gekennzeichnet. Glücklicherweise fallen jedoch nicht alle Farben unter den Geltungsbereich der REACH-Verordnung, hauptsächlich sind es aber nur Schwarz-, Weiß- und Grautöne, die nun nur noch uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
Was es für die Hersteller aber besonders schwierig macht, ist die Tatsache, dass nicht nur farbliche Inhaltsstoffe und Pigmente als bedenklich für die Gesundheit gelten, sondern auch Konservierungsmittel von dem EU-weiten Verbot betroffen sind.

Die kritischen Stoffe dürfen sodann eine Konzentration von 0,02 Prozent nicht mehr überschreiten, was die Nutzung dieser Stoffe laut Herstelle nahezu unmöglich macht. Einen Ersatz für die Konservierungsstoffe zu finden, scheint sich bislang als genauso schwierig zu erweisen wie es sich bei der Suche nach dem entsprechenden Ersatz der Farbpigmente verhält, schließlich soll die bisher gewährleistete Qualität auch weiterhin garantiert werden.

Ersatz für Farbe ist noch nicht in Sicht
Ersatz für Farbe ist noch nicht in Sicht – Foto: © Parilov #203311139 – stock.adobe.com

Weitere Verbote folgen 2023

Die Zulieferer und Hersteller arbeiten jedoch mit Hochdruck an geeigneten Alternativen. Bis wann mit diesen zu rechnen ist, ist den Tattoo-Suppliern aber noch nicht bekannt, sodass für eine gewisse Übergangszeit auf die ausschließliche Nutzung von Schwarz-, Weiß- und Grautönen zurückgegriffen werden muss. Das Verbot der Tattoo-Farben ist mit den Änderungen der REACH-Verordnung zum 04. Januar 2022 jedoch noch nicht abgeschlossen.

Bereits 2023 sollen weitere, ergänzende Verbote in Kraft treten, die die letzten übrig gebliebenen Farbpigmente aus der Farbpalette der Tattoofarbe streichen könnten.

Insbesondere die beliebten Farben Blau und Grün (Blue 15, Green 7) wird es aller Voraussicht nach ab 2023 nicht mehr geben – es sei denn den Farbherstellern gelingt es, eine qualitativ gleichwertige und verwendbare Alternative zu entwickeln und herzustellen.

Wie begründet sind die gesundheitlichen Risiken?

Nach Aussagen derjenigen, die die Änderungen der REACH-Verordnung vehement kritisieren, gibt es bis heute noch keine Langzeitstudien darüber, wie gesundheitsschädlich die vom Verbot betroffenen Tattoo-Farben wirklich sein sollen. Das Problem mit den Farben thematisiert die Verbraucherzentrale Deutschlands hingegen folgendermaßen: So konnte zum Beispiel festgestellt werden, dass sich die Tattoo-Farbe nicht nur unter der bearbeiteten Hautschicht, sondern ebenfalls auch in anderen Stellen des Körpers ansammelt und wiederfindet.

Zudem werden Tattoo-Farben häufig falsch gekennzeichnet, wodurch viele Schadstoffe durch die Verwendung ihren Weg in den menschlichen Körper finden und dort Schäden anrichten können. Zwar ist auch das Tätowieren selbst nicht ganz unbedenklich, da die tiefen Stiche mit der Nadel Infektionen, Hautschädigungen sowie Allergien auslösen können.
Jedoch ist es insbesondere die Farbe selbst, die letztendlich einen allergieauslösenden Stoff in sich trägt und der menschlichen Gesundheit womöglich schadet. Überdurchschnittlich häufig wurde dies zum Beispiel bei roter Tattoo-Farbe beobachtet. Doch auch Schwarze Farbe, die mit dem Ruß-Farbstoff namens „CarbonBlack“ angereichert ist, trägt krebserregende aromatische Kohlenwasserstoffe in sich. Die Bedenken bezüglich der Tattoo-Farben sind also nicht ganz unbegründet. Wie sich das ganze Prozedere weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten.