Seit fast zwei Jahren schränkt die Corona-Pandemie unser Leben drastisch ein. Hin und wieder entspannte sich die Lage, dann wiederum verschärfte sich die Situation. Es war ein ständiges Auf und ab. Viele Länder auf der Welt haben sich bereits dazu entschlossen, große Lockerungen zu erlassen und der Pandemie somit ein Ende zu setzen. Dies macht die hohe Impfquote innerhalb dieser Länder möglich.
Auch Deutschland möchte sich von der Pandemie verabschieden und hat deshalb einen Stufenplan erstellt, der die Corona-Maßnahmen bis zum 20. März, dem sogenannten „Freedom-Day“, stufenweise abbauen soll.
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So sieht der beschlossene Stufenplan aus
Die zahlreichen Maßnahmen, die in der Corona-Pandemie ergriffen werden mussten sollen bis zum 20. März Stück für Stück entfernt werden, darauf einigten sich Bund und Länder. Der Wegfall dieser vielen Einschränkungen soll wieder ein Stück mehr Normalität in unseren Alltag bringen.
Warum ausgerechnet der 20. März dafür ins Auge gefasst wird, liegt daran, dass das derzeit geltende Infektionsschutzgesetz nur noch bis zum 19. März die Aufrechterhaltung der aktuellen Schutzmaßnahmen erlaubt.
Anschließend können auf rechtmäßigem Wege die Maßnahmen fallen gelassen werden. Der Stufenplan, der von Bund und Ländern erarbeitet wurde, sieht dabei folgendermaßen aus:
Erste Stufe
Die erste Stufe bezieht sich auf den Einzelhandel und die Kontaktbeschränkungen. Der Einzelhandel soll bundesweit wieder für jeden zugänglich sein. Es erfolgen keinerlei Kontrollen mehr, denn die Maßnahme „3G“ fällt somit weg. Die Maskenpflicht bleibt davon aber untangiert, die Lockerungen beziehen sich erst einmal nur auf die Zugangsbeschränkungen.

Das Tragen einer FFP2-Maske soll künftig aber nicht mehr verpflichtend sein, sodass auch medizinische Masken wieder ausreichend sein werden. Für private Zusammenkünfte gilt sodann die Regelung, dass Geimpfte und Genesene sich wieder uneingeschränkt treffen dürfen, eine Begrenzung der Teilnehmerzahl findet nicht mehr statt. Ungeimpfte bleiben in dieser Hinsicht aber bis 19. März benachteiligt, denn für sie bleiben bis dahin die geltenden Kontaktbeschränkungen bestehen.
Zweite Stufe
Die zweite Stufe sieht Lockerungen in der Gastro, für Clubs und öffentliche Events vor. Diese zweite Stufe wird am 04. März erreicht. Ab dann ist der Zutritt in die Gastronomie und in Hotels wieder unter Maßgaben der 3G-Regelung möglich. Für Ungeimpfte reicht somit wieder ein tagesaktueller Test aus, Genese und Geimpfte benötigen keinen Schnelltest mehr. Clubs und Diskotheken dürfen mit der 2G-Plus-Regel öffnen und Besucher empfangen. Auch überregionale Großveranstaltungen werden wieder möglich sein, jedoch mit 2G oder 2G-Plus.
Im Konkreten bedeutet dies: In Innenräumen sind Veranstaltungen mit einer maximalen Auslastung von 60 Prozent der Höchstkapazität möglich.
Es darf jedoch auf keinen Fall eine Personenzahl von 6.000 überschritten werden. Finden Veranstaltungen im Freien statt, so darf die maximale Auslastung 75 Prozent der Höchstkapazität betragen. Die maximal zulässige Personenzahl beträgt dabei 25.000 Personen.
Dritte Stufe
In der dritten Stufe, die ab dem 20. März greifen soll, fallen sodann fast alle Regeln. Auch eine gesetzliche Pflicht zur Möglichkeit auf Homeoffice wird es dann nicht mehr geben. Mit dem 20. März werden alle Schutzmaßnahmen entfallen.
Bezüglich der Homeoffice-Regelung haben Arbeitgeber aber natürlich weiterhin die Möglichkeit, im Einvernehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Option auf Homeoffice weiterzuführen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Insbesondere dann, wenn die Inbetriebnahme von Home Office im Interesse des Infektionsschutzes liegt, soll diese Form der Arbeit weitergeführt werden.

Dieser Basisschutz bleibt erhalten
Um sich einer erneuten Infektionswelle nicht schutzlos auszuliefern, bleiben einige wenige Maßnahmen erhalten. Hierzu zählt die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, sprich in Bus und Bahn, das Abstandsgebot, die Umsetzung allgemeiner Hygienevorgaben sowie die Testpflicht in bestimmten Bereichen und unter gewissen Bedingungen.
Auch die Impfnachweis-Pflicht wird weiter Bestand haben.
Hierzu ist jedoch ein neues Gesetz von Nöten, welches erst noch beschlossen werden muss. Außerdem wollen Bund und Länder eine nachhaltige Teststrategie entwickeln, auf die über den März hinaus zurückgegriffen werden kann.
Die Einstufung von Hochrisikogebieten
Bei ihren Beratungen haben Bund und Länder außerdem beschlossen, dass die vorgenommene Einstufung der Hochrisikogebiete nach einer gründlichen Überprüfung unbedingt angepasst werden muss. Denn nachdem, was uns Omikron bislang lehrte, gepaart mit den hohen Inzidenzzahlen in Deutschland gebe es keine Rechtfertigung dafür, andere Länder wegen einer Inzidenz über 100 in die Kategorie „Hochrisikogebiet“ einzuordnen.
Die nach der Einreiseverordnung geltende Quarantänepflicht sei mittlerweile nicht mehr angemessen. Gleichzeitig würde damit eine Einschränkung der Reisefreiheit, des Handels und der Wirtschaft einhergehen, so die Begründung. Die Einstufung der Hochrisikogebiete anderer Länder sei derzeit unverhältnismäßig.
Gibt es Bedenken?
Mehrere Bundesländer haben bereits Ausnahmen des beschlossenen Stufenplans in Anspruch genommen. So möchte Sachsen-Anhalt zum Beispiel den Stufenplan nur als sogenannte Orientierungsrichtlinie für das eigene Handeln einsetzen und sich somit entsprechend der örtlichen Gegebenheiten Abweichungen der Lockerungen von Corona-Maßnahmen vorbehalten.
Auch Bayern konnte sich nicht vollständig für die frühen Lockerungen aussprechen und warnt vor leichtsinnigen Entscheidungen, insbesondere an Schulen. Schleswig-Holstein möchte hingegen noch mehr Lockerungen und beabsichtigt, mit der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte nicht bis zum 19. März zu warten, sondern dies früher durchzuführen.
Wie es nach dem Stufenplan weitergeht und ob der Freedom-Day am 20. März wie versprochen kommen wird, wird sich beim nächsten Bund-Länder-Treffen am 17. März zeigen, sofern die Corona-Lage nicht schon eine frühere Zusammenkunft erfordert, wovon derzeit jedoch nicht ausgegangen wird.