Gesundheit

Pflege zu Hause: Wege, Wissen und Unterstützung für Angehörige

Pflege zu HausePflege zu Hause: Wege, Wissen und Unterstützung für Angehörige - Foto: © pikselstock #420841490 - stock.adobe.com

Viele pflegebedürftige Menschen möchten noch so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung bleiben. Sie fürchten den Umzug in ein Pflegeheim, da das ein gravierender Einschnitt ist. Auch Angehörige wünschen sich, dass das pflegebedürftige Familienmitglied bestmöglich versorgt ist, und entscheiden sich oftmals für die Betreuung und Unterstützung im häuslichen Umfeld, sofern dies möglich ist.
Die Pflege zu Hause kann für die Angehörigen zu einer Herausforderung werden, da sie oft Beruf und Pflege miteinander vereinbaren müssen. Es gibt jedoch verschiedene Angebote zur Unterstützung für die Pflege zu Hause.

Herausforderungen bei der Pflege von Angehörigen

Die Pflege von Angehörigen zu Hause ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Häufig werden Angehörige plötzlich mit der Pflege konfrontiert und müssen viele Pflegeaufgaben übernehmen, für die das nötige Wissen erforderlich. Die Pflege ist mit viel Zeit verbunden und stellt auch eine emotionale Belastung dar. Die Angehörigen müssen sich das erforderliche Wissen aneignen und die entsprechenden Fähigkeiten erlernen. Es gibt verschiedene Schulungsangebote für pflegende Angehörige. Die Pflegekassen informieren darüber.

Der Beruf und die eigenen Bedürfnisse lassen sich mitunter nur schwer mit der Pflegetätigkeit vereinbaren. Nicht selten bedeutet das für die Pflegeperson Stress, Isolation oder Erschöpfung.

Die Pflege zu Hause ermöglicht es den pflegebedürftigen Personen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Sie können zu ihrer Pflegeperson eine tiefe Bindung entwickeln. Die Pflege zu Hause kann zu einem besseren Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person beitragen.

Herausforderungen bei der Pflege von Angehörigen
Die Pflege von Angehörigen zu Hause ist eine anspruchsvolle Aufgabe – Foto: © Pixel-Shot #272812000 – stock.adobe.com

Beratung für pflegende Angehörige

Um die Pflege zu Hause bestmöglich auszuführen, aber auch die erforderliche Unterstützung zu erhalten, können pflegende Angehörige die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Pflegestützpunkte, die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, aber auch Pflegeberatungsstellen von Wohlfahrtsverbänden wie der beispielsweise der caritas bieten solche Beratungsleistungen an. Die Beratung ist auch übers Internet möglich.

Viele Pflegekassen bieten auch die Beratung zu Hause an. Der Mitarbeiter der Pflegekasse kann sich ein Bild vom Umfeld der pflegebedürftigen Person machen und die Pflegesituation besser einschätzen. Der Pflegeberater kann nicht nur über mögliche Unterstützung durch Pflegedienste, sondern auch über einen eventuell notwendigen Umbau der Wohnung, über finanzielle Unterstützung und über rechtliche Aspekte beraten.

Beratung für pflegende Angehörige
Um die Pflege zu Hause bestmöglich auszuführen, aber auch die erforderliche Unterstützung zu erhalten, können pflegende Angehörige die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch nehmen – Foto: © Robert Kneschke #230446238 – stock.adobe.com

Hilfe und Unterstützung für pflegende Angehörige

Gerade dann, wenn Angehörige eine intensive Pflege benötigen, kommt es darauf an, dass pflegende Angehörige Unterstützung erhalten. Die Pflegepersonen benötigen eine Pause vom Alltag und müssen die Pflege oft mit ihrer Berufstätigkeit vereinbaren. Die Pflegekasse bezahlt dafür drei verschiedene Arten von Leistungen:

Um diese Leistungen zu erhalten, müssen Pflegepersonen bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einen Antrag stellen.

Der Entlastungsbetrag wird bei allen fünf Pflegegraden gewährt und beträgt im Jahr 2025 einheitlich 131 Euro im Monat. Pflegepersonen können mit diesem Geld eine Haushaltshilfe oder eine längere Kurzzeitpflege bezahlen. Mit dem Entlastungsbetrag können ambulante Pflegedienste oder ambulante Betreuungsdienste bezahlt werden.

Das Geld kann beispielsweise für Kochen, Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen oder Einkaufen genutzt werden.

Bei der Kurzzeitpflege wohnt die pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit in einem Pflegeheim, beispielsweise bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson. Auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert, die pflegebedürftige Person im Krankenhaus war oder die Pflegeperson überfordert ist, kann die Kurzzeitpflege beansprucht werden. Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse für bis zu acht Wochen im Jahr bezahlt.

Bei der Verhinderungspflege wird die Pflege zu Hause für einige Zeit von einem Pflegedienst oder einer anderen Person übernommen. Die Verhinderungspflege ist bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Person möglich. Die Verhinderungspflege wird für bis zu sechs Wochen im Jahr von der Pflegekasse bezahlt.

Alternative zum Pflegeheim: 24-Stunden-Pflege

Wer für seinen pflegebedürftigen Angehörigen bestmögliche Betreuung rund um die Uhr sucht, kann die 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim beanspruchen. Das Pflege- und Betreuungspersonal lebt in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person. Die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Pflegekraft genügend Freiraum hat. Die Pflegekraft benötigt auch Ruhe- und Pausenzeiten, freie Tage und Urlaub.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die 24-Stunden-Pflege nur, wenn es sich um deutsches Pflegepersonal handelt. Die Kostenübernahme ist jedoch auch möglich, wenn die 24 Stunden Pflege mit Fachkräften aus Polen erfolgt, wie auf der Seite https://deinebetreuerin.de/was-ist-24-stunden-pflege/ zu lesen ist. Die Finanzierung kann mit Pflegegeld erfolgen, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt. Beim Pflegegrad 5, dem höchsten Pflegegrad, beträgt das Pflegegeld im Jahr 2025 monatlich 990 Euro.

Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege werden über eine Agentur vermittelt. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über die Agentur. In den Kosten sind neben den Pflegeleistungen auch das Gehalt der Pflegekraft, Kost und Logis für die Pflegekraft sowie zusätzlich entstandene Kosten enthalten. Die 24-Stunden-Pflege kann kostengünstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim sein.

24 Stunden Pflege
Wer für seinen pflegebedürftigen Angehörigen bestmögliche Betreuung rund um die Uhr sucht, kann die 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Pflegeheim beanspruchen – Foto: © pikselstock #377955192 – stock.adobe.com

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können finanzielle Unterstützung erhalten. Es gibt verschiedene Arten von Unterstützung, die je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person gewährt werden.

Pflegegeld wird von den Pflegekassen gezahlt und soll pflegende Angehörige entlasten. Es wird bei den Pflegegraden 2 bis 5 gewährt. Der Pflegegrad wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) festgestellt. Das Pflegegeld kann für zusätzliche Betreuungsleistungen, Pflegehilfsmittel und als Aufwandsentschädigung für die Pflegeperson genutzt werden. Wird ein Pflegedienst beauftragt, erfolgt die Bezahlung über das Pflegegeld.

Pflegeunterstützungsgeld wird von den Pflegekassen für maximal sechs Wochen im Jahr gezahlt. Es wird dann gewährt, wenn die Pflegeperson aufgrund der Pflege des Angehörigen ihre Berufstätigkeit unterbrechen muss.

Für die Pflegetätigkeit können Pflegepersonen Rentenbeiträge erhalten.

Die Rentenbeiträge werden von den Pflegekassen dann gezahlt, wenn die Pflegeperson den Angehörigen mindestens 14 Stunden in der Woche pflegt und weniger als 30 Stunden wöchentlich berufstätig ist.

Die Pflegeperson kann die Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 kann die steuerliche Belastung mit dem Pflegepauschbetrag abgemildert werden. Die Höhe des Pflegepauschbetrags ist abhängig vom Pflegegrad.

Weitere Möglichkeiten für die Unterstützung

Pflegende Angehörige können noch weitere Möglichkeiten für die Unterstützung in Anspruch nehmen. Betreuungsdienste können im Alltag helfen und über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Auch die Pflegekasse kann einen Teil der Kosten übernehmen. Die Betreuungsdienste helfen nicht nur im Haushalt, sondern beschäftigen die pflegebedürftige Person auch, indem sie vorlesen, mit der Person spielen oder spazieren gehen.

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 können ambulant in der Tagespflege in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Tagespflegeeinrichtung übernimmt auch die Fahrten in die Einrichtung.