Amalgamfüllungen waren in Deutschland für Zahnarztpatienten eine Alternative, die für ihre Zahnfüllungen keine Zuzahlungen leisten wollten. Aufgrund des Gehalts an Quecksilber und der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken und Umweltprobleme stehen Amalgamfüllungen schon lange in der Kritik. In Deutschland, aber auch in den übrigen EU-Staaten gibt es seit dem 1. Januar 2025 keine Amalgamfüllungen mehr. Der Europäische Rat hat ein Amalgamverbot beschlossen. Kassenpatienten müssen dennoch nicht auf zuzahlungsfreie Zahnfüllungen verzichten.
Bedeutung von Amalgam in der Zahnmedizin
In den vergangenen Jahren ist der Anteil an Amalgamfüllungen in Deutschland stark zurückgegangen. Er lag 2023 in den alten Bundesländern noch bei ungefähr 4,1 Prozent. In den neuen Bundesländern war er mit nur 1,5 Prozent sogar noch geringer. Wie Christoph Benz, der Präsident der Bundeszahnärztekammer, im April 2024 angab, bestand nur noch jede 33. Zahnfüllung aus Amalgam.
Aus einem Report der Krankenkasse Barmer von 2024 geht hervor, dass 2023 nur 3,5 Prozent der mit einer Zahnfüllung versorgten Patienten eine Amalgamfüllung im Bereich der Seitenzähne erhielten.
Der Grund dafür ist das kosmetische Ergebnis, denn eine Amalgamfüllung im Bereich der vorderen Zähne ist auffällig und kann störend wirken.

Gründe für das Verbot von Amalgam
Der Grund für das Verbot von Amalgam ist der Anteil am giftigen Metall Quecksilber. Die gesundheitlichen Risiken von Amalgamfüllungen werden nur als gering eingeschätzt. Der Hauptgrund für das Verbot besteht in den Bedenken für die Umwelt, die durch die Entsorgung von Amalgam belastet wird.
Beim Kauen mit Amalgamfüllungen wird so gut wie kein schädliches Quecksilber freigesetzt. Das Risiko für die Gesundheit besteht beim Einsetzen und Entfernen solcher Füllungen.
Werden die Amalgamfüllungen beschliffen, entstehen Quecksilberdämpfe, die sowohl bei den Patienten als auch bei den Zahnärzten potenziell zu gesundheitlichen Problemen führen können.
Übergangsfrist für die Verwendung von Amalgam
In der gesamten EU ist Amalgam seit dem 1. Januar 2025 verboten. Allerdings gilt noch eine Übergangsfrist bis Ende 2029. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn Allergien gegen andere Materialien vorliegen, darf innerhalb dieser Frist noch Amalgam verwendet werden.
In einigen EU-Ländern ist Amalgam das einzige Material für Zahnfüllungen, bei dem zumindest zu 90 Prozent eine öffentliche Erstattung der Kosten erfolgt. Gibt es dort nach dem 1. Januar 2025 noch keine Erstattung für quecksilberfreie Alternativen, ist die Verwendung von Amalgam noch bis zum 30. Juni 2026 erlaubt. Die EU-Kommission und der Europäische Rat müssen bis zum 31. Dezember 2029 Bericht erstatten, ob diese Ausnahme vom Amalgamverbot weiterhin beibehalten werden muss.

Keine Probleme mit noch vorhandenen Amalgamfüllungen
Wer noch Amalgamfüllungen im Mund hat, muss sich nicht um seine Gesundheit sorgen, da das Risiko der Freisetzung von Quecksilber beim Kauen nur äußerst gering ist.
Diese Füllungen können im Mund verbleiben und sollten nicht leichtfertig entfernt werden, da dabei Quecksilberdämpfe entstehen können.
Nur dann, wenn der Patient den Austausch ausdrücklich wünscht, entfernt der Zahnarzt die Amalgamfüllung. Er kann sie gegen eine Kunststofffüllung, aber auch gegen eine hochwertigere und zuzahlungspflichtige Füllung austauschen.
Kunststofffüllungen als zuzahlungsfreie Zahnfüllungen
Kassenpatienten in Deutschland müssen seit dem 1. Januar 2025 nicht auf zuzahlungsfreie Zahnfüllungen verzichten. Wer keine Zuzahlung leisten möchte, hat Anspruch auf eine zahnfarbene Kunststofffüllung, die als Komposite bezeichnet wird.
Bereits seit 2018 werden die Kosten für solche Kunststofffüllungen von den gesetzlichen Krankenkassen in den folgenden Fällen übernommen:
- für Kinder unter 15 Jahren
- für schwangere und stillende Frauen
- für alle gesetzlich versicherten Patienten aufgrund der besseren Optik im Bereich der Frontzähne
Kunststofffüllungen sind seit dem 1. Januar 2025 für alle gesetzlich versicherten Patienten eine zuzahlungsfreie Kassenleistung. Die Kosten werden auch im Bereich der Seitenzähne von den Krankenkassen übernommen. Bei den Füllungen im Seitenzahnbereich handelt es sich um selbstklebende Materialien, die aus mehreren Schichten bestehen und ohne zusätzliches Klebemittel haften. In Ausnahmefällen übernehmen die Krankenkassen für Füllungen im Bereich der Seitenzähne auch die Kosten für Bulkfill-Komposite-Füllungen, die schneller aushärten.
Patienten, die hochwertigere und langlebigere Zahnfüllungen wünschen, die auch mit einem besseren ästhetischen Ergebnis überzeugen, können Keramikfüllungen erhalten. Für solche Füllungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Anteil der Kosten. Den Rest müssen die Patienten selbst bezahlen.